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Lohn für Taxi-Fahrer nicht nur nach Knopfdruck

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  • 27. November 2018, 15:27 Uhr
  • Lars Wallerang

Alle drei Minuten piepst es im Taxi. Dann muss der wartende Fahrer auf einen Knopf drücken. Andernfalls wertet das Unternehmen die Wartezeit als Pause. Doch juristisch wasserdicht ist diese Praxis wohl nicht.


Alle drei Minuten piepst es im Taxi. Dann muss der wartende Fahrer auf einen Knopf drücken. Andernfalls wertet das Unternehmen die Wartezeit als Pause. Und dafür gibt es keinen Lohn. So zumindest die Rechnung des Taxiunternehmens, das ein besonderes Arbeitszeiterfassungsgerät in allen Fahrzeugen installierte, um eine bessere Kontrolle über die tatsächlichen Arbeitszeiten seiner Taxifahrer zu haben.

Das System ist denkbar simpel: Wenn das Gerät während der Standzeit anfängt zu piepen und zu blinken, drückt der Taxifahrer einfach einen Knopf und es kehrt wieder Ruhe ein. Alle drei Minuten. Vergisst er es oder ist aus anderen Gründen gerade nicht in der Lage, den Knopf zu drücken, registriert das System die drei Minuten als Pausenzeit, die nicht entlohnt wird.

Juristisch ganz einwandfrei ist die Praxis wohl nicht. Nach Angaben der ARAG Experten ist eine solche Erfassung von Daten aus Datenschutzgründen unverhältnismäßig und unzumutbar. Auch die Richter waren der Ansicht, dass der Arbeitgeber keine Pause unterstellen darf, nur weil ein Knopf nicht gedrückt wurde. Bei den Standzeiten handele es sich vielmehr um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 26 Sa 1151/17).

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