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Leser fragen - Experten antworten - Was muss ich bei privatem Carsharing beachten?

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  • 6. Dezember 2018, 12:13 Uhr
  • Dirk Schwarz/SP-X

Die Kosten für den eigenen Privatwagen senken, indem man sein Auto zeitweise verleiht. Das klingt verlockend, aber es gibt auch ein paar Fallstricke.

Frage: Mein Auto steht die meiste Zeit ungenutzt herum. Damit sich die Leasingraten etwas refinanzieren, möchte ich es für das private Carsharing anmelden. Aber ist das Auto dann überhaupt noch versichert?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Es gibt verschiedene Anbieter, über die man seinen Privatwagen relativ unkompliziert mit anderen teilen kann, die Vermittlung erfolgt über eine App oder Webseite. Bei der Schlüsselübergabe kontrolliert der Vermieter den Führerschein und dokumentiert Tank- und Kilometerstand sowie eventuelle Vorschäden. Für den Mieter ist das günstiger als ein Mietwagen, der Vermittler bekommt eine Provision und der Verleiher kann einen Teil der Kosten seines Autos umlegen. Der Vertrag kommt zwischen Mieter und Vermieter zustande.

Eine Zusatzversicherung für das Mietauto sollte bei der Vermittlung über eine Plattform inklusive sein. Verursacht der Mieter einen Unfall, wird so die eigene Versicherung nicht hochgestuft. Trotzdem empfehlen Rechtsexperten, die eigene Assekuranz über das Carsharing in Kenntnis zu setzen. Ein gewisses Restrisiko bleibt allerdings für den Vermieter. Wenn beispielsweise ein Mieter nach einem Unfall die Selbstbeteiligung nicht zahlen will oder das Verschulden unklar ist. Bußgeldbescheide bekommt zuerst der Fahrzeughalter zugestellt, er gibt der Behörde dann die Daten des Mieters an.

Bei der Überlegung, ob sich das Carsharing lohnt, sollte man auch das Finanzamt berücksichtigen. Auf der sicheren Seite ist, wer die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angibt, insbesondere, wenn der Wagen häufig verliehen wird. Im Zweifel sollte man seinen Steuerberater um Rat fragen.

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