Urteil: Autokredit ohne Darlehensbedingungen nicht rechtskräftig

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  • 11. Dezember 2018, 14:20 Uhr
  • ampnet

Dass sich der Widerruf von Autokrediten auch trotz einer Nutzungsentschädigung lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart. Die MZS-Rechtsanwälte erstritten es für ihren Mandanten am 22.11.2018 (Aktenzeichen 25 O 119/18). Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte durchsetzen, dass das Gericht den Widerruf des Darlehens als wirksam bestätigte.

Der Mandant darf seinen Mercedes-Benz C 250d T zurückgeben und erhält 1167 Euro von der Bank. Gegengerechnet hatte der Kläger dabei bereits selbst einen Wertersatz in Höhe von 9691 Euro für 51 818 gefahrene Kilometer seit Ende 2016. Der Mandant hatte das Fahrzeug bei der Mercedes-Bank mit einer Nettodarlehenssumme 45 600 Euro per Kreditvertrag am 27.9.2016 finanziert. Am 02.02.2018 widerrief er den Kreditvertrag mit der Begründung, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen fehlten. Ist dies der Fall, beginnt die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht zu laufen, der Widerruf ist also noch wesentlich später möglich - sogar noch nach Zahlung der letzten Rate.

Die Bank hatte - bereits eine Woche nach Erklärung des Widerrufs - bestritten, dass die Darlehensbedingungen fehlten. Vor Gericht konnte die Bank die Aushändigung der Bedingungen vor Vertragsschluss allerdings nicht beweisen. Selbst der als Zeuge befragte Mitarbeiter des Mercedes-Händlers erinnerte sich nicht daran, ob er ganz sicher das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte, oder versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind.

Auch der Umstand, dass mehrfach in den Vertragsunterlagen darauf hingewiesen wurde, dass der Darlehensnehmer mit seiner Unterschrift die angehängten Darlehensbedingungen anerkenne sowie die vorformulierte Empfangsbestätigung, die der Kunde in dem Vertrag unterschrieb, reichten als Beweise nicht aus.

Das Gericht befand, dass die Bank mangels Aushändigung der Darlehensbedingungen vor Vertragsschluss die gesetzlichen Pflichtangaben für Verbraucher nicht erfüllt hatte. Der Widerruf ist somit gültig. Die Bank hatte demnach ab 2. Februar 2018 keinen Anspruch mehr auf Zins und Tilgung, der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ampnet/deg)

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