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Recht: Einfahrt in Fußgängerzone - Taxifahrt ist kein Lieferverkehr

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  • 9. Januar 2019, 14:46 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Wer in einer Fußgängerzone wohnt, kann sich nicht mit dem Taxi bis vor die Tür bringen lassen.

Die Taxifahrt in eine Fußgängerzone fällt nicht unter den gestatteten ,,Lieferverkehr". Das musste nun ein Taxifahrer vor dem Oberlandesgericht Bamberg erfahren. Der Mann hatte einen in der Fußgängerzone wohnenden Fahrgast bis vor dessen Haustür gefahren und sich dabei auf das Verkehrsschild ,,Lieferverkehr frei" berufen. Zu Unrecht, wie das Gericht urteilte. Mit Lieferverkehr sei nur der Transport von Gegenständen gemeint, nicht das Befördern von Personen. (Az.: 3 OLG 130 Ss 158/18)

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