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Recht: 1,5 Meter Überholabstand gilt immer - Autos überholen Radfahrer oft regelwidrig

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  • 18. Januar 2019, 11:52 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X

Eigentlich gibt es klare Regeln für das Überholen von Radfahrern. In einigen Situationen werden diese von Autofahrer aber besonders gerne ignoriert. Oft wohl auch aus Unwissenheit.

Dort, wo sich Rad- und Autofahrer eine Fahrbahn teilen, dürfen Autos nur überholen, wenn sie genügend seitlichen Abstand wahren können. Das gilt auch beim Überholen von Radfahrern, die auf markierten Radfahrstreifen unterwegs sind. Auf diese von Autofahrern oftmals ignorierte Regelung weist eine jüngst von der Unfallforschung der Versicherer (UDV) veröffentlichte juristische Studie hin. Autofahrer müssen unabhängig von der Art der Radverkehrsführung den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten, zu diesem Schluss kommt das Gutachten auf Grundlage der einschlägigen Urteile. In der Praxis fahren Autofahrer jedoch nicht selten sehr eng an die Markierungen heran und unterschreiten damit automatisch die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand zu den Radfahrern. Vermutlich sind sich nicht wenige Autofahrer über ihren Regelverstoß nicht im Klaren. Darüber hinaus weist die Studie darauf hin, dass Autos Leitlinien von Radstreifen nur in Ausnahmefällen überfahren dürfen. Dieser Bedarf beschränkt sich ausschließlich auf Situationen, in denen Autofahrer aufgrund von Begegnungen mit Fahrzeugen im Gegenverkehr ausweichen müssen.

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