Wenn ein Fahrzeug eine Einzelabnahme benötigt, war bislang für ein entsprechendes Gutachten der Besuch bei TÜV oder Dekra obligatorisch. Doch die in § 21 der StVZO festgelegte Alleinstellung für die beiden technischen Überwachungsvereine gilt nicht mehr. Künftig können auch andere, durch das Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste Einzelabnahmen durchführen.
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