Kurzmeldung

Vollgutachten-Monopol fällt

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  • 18. Februar 2019, 16:06 Uhr
  • Dirk Schwarz/SP-X

Wenn ein Fahrzeug eine Einzelabnahme benötigt, war bislang für ein entsprechendes Gutachten der Besuch bei TÜV oder Dekra obligatorisch. Doch die in § 21 der StVZO festgelegte Alleinstellung für die beiden technischen Überwachungsvereine gilt nicht mehr. Künftig können auch andere, durch das Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste Einzelabnahmen durchführen.

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