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Recht: Gericht kippt Section Control - Neue Blitzer gestoppt

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  • 13. März 2019, 09:24 Uhr
  • Hanne Schweitzer/SP-X

Es sollte eine sinnvollere, gerechtere Art der Tempoüberwachung sein. Doch nach wenigen Wochen Testbetrieb muss das Land Niedersachsen das Blitzen per Abschnittskontrolle schon wieder einstellen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach einem Eilantrag die Geschwindigkeitskontrollen per Section Control gestoppt. Es fehlte an der für die Erfassung der Kfz-Kennzeichen notwendigen gesetzlichen Grundlage, heißt es in der Gerichtsmitteilung.

Die so genannte Abschnittsmessung, die seit Mitte Dezember auf der B6 bei Hannover getestet wurde, ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs in einem gut zwei Kilometer langen Teilstück. Ist sie zu hoch, löst am Ende der Strecke eine Blitzerkamera aus und der Halter erhält einen Bußgeldbescheid. Damit die Tempomessungen zugeordnet werden können, werden die Kfz-Kennzeichen aller in den überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge erfasst, im Nichttreffer-Fall werden sie wieder gelöscht.

Doch schon die Erfassung greift nach Ansicht der Richter in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein, was eine gesetzliche Grundlage verlangt. Diese fehlt bislang, soll aber noch geschaffen werden; im Landtag ist ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizeirechts eingebracht. Trotzdem muss das Land nun zunächst wieder konventionell blitzen. Das Gericht hat aber eine Berufung zugelassen, das Land kann hinsichtlich des Eilverfahrens noch Beschwerde einlegen. (Az.: 7 A 849/19,
7 B 850/19)

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