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Hier parken Sie richtig

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  • 11. Juni 2019, 16:42 Uhr
  • Ralf Loweg

Mit dem Parken ist es so eine Sache. Erst suchen Autofahrer eine gefühlte Ewigkeit nach einer Lücke. Und dann gibt's bei der Rückkehr auch noch eine böse Überraschung in Form eine 'Knöllchens'. Schuld ist nicht selten die mangelnde Regelkunde. Dabei haben wir doch alles mal in der Fahrschule gepaukt. Und vieles offenbar wieder vergessen.


Mit dem Parken ist es so eine Sache. Erst suchen Autofahrer eine gefühlte Ewigkeit nach einer Lücke. Und dann gibt's bei der Rückkehr auch noch eine böse Überraschung in Form eine "Knöllchens". Schuld ist nicht selten die mangelnde Regelkunde. Dabei haben wir doch alles mal in der Fahrschule gepaukt. Und vieles offenbar wieder vergessen.

Parkverbote gelten laut Zusatzschild oft nur zu bestimmten Zeiten werktags. Von Montag bis Freitag, so viel ist sicher. Doch was ist mit dem Samstag? Ist der auch ein Werktag? Das hat die R+V24-Direktversicherung jetzt Autofahrer in einer aktuellen Studie gefragt. Immerhin 48 Prozent sagen: Nein, für einen Samstag gilt dieses Parkverbot nicht.

"Laut Gesetz ist jeder Tag ein Werktag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Wenn Schilder das Parken an Werktagen als kostenpflichtig ausweisen oder gar verbieten, dann gilt das demnach auch für Samstage", erklärt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

Oft ist das Parken werktags in ausgewiesenen Bereichen und zu bestimmten Zeiten durch kleine Zusätze an Parkschildern verboten, zum Beispiel damit Lkw kurzzeitig halten und Waren ausliefern können. Dass auch Samstage von solchen Parkverboten betroffen sind, wissen viele Autofahrer nicht.

"Die meisten arbeiten von Montag bis Freitag. Daher gehen viele automatisch davon aus, dass der Samstag kein Werktag ist", sagt Anka Jost. "Doch zu Werktagen zählen alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Wer also sein Auto dort abstellt, wo Parken werktags verboten oder nur eingeschränkt möglich ist, muss mit einem Strafzettel rechnen. Das kostet je nach Vergehen zwischen 15 und 70 Euro. Das gilt ebenfalls für kostenpflichtiges Parken. Auch da lohnt sich samstags ein Blick auf die Parkregelung.

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