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Recht: Schadensersatz nach Unfall - Rabatt zählt nicht zum Kaufpreis

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  • 14. Juni 2019, 10:11 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Der Schadensersatz nach einem Autounfall bemisst sich am tatsächlichen Kaufpreis. Rabatte spielen keine Rolle, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Wer einen Autounfall verursacht, muss bei einem Totalschaden nur den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeugs ersetzen. Eventuelle Rabatte werden nicht berücksichtigt, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervorgeht.

Geklagt hatte eine Autofahrerin, deren wenige Tage alter Pkw bei einem unverschuldeten Unfall schwer beschädigt wurde. Das Gericht sprach ihr einen Schadensersatz in Höhe des von ihr gezahlten Fahrzeug-Neupreises zu, lehnte aber die, von ihr zusätzlich geforderte, Zahlung des Rabatts von 15 Prozent ab. Den Nachlass hatte sie aufgrund eines körperlichen Handicaps erhalten. Für die Richter zählte das nicht: Der Klägerin sei in Höhe des eingeräumten Rabattes kein Schaden entstanden, heißt es in dem Urteil. Sie habe allein Anspruch auf Erstattung des rabattierten Neuwagenpreises. (Az.: 29 U 203/18)

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