Ratgeber

Was Mikro-Roller dürfen

  • In RATGEBER
  • 25. Juni 2019, 14:24 Uhr
  • Rudolf Huber

Schon klar: Die neuen, elektrisch angetriebenen Roller müssen versichert sein, sie dürfen maximal 20 km/h schaffen und eine Helmpflicht gibt es nicht. Doch darüber hinaus gibt es bei dieser neuen Form der Mobilität eine Reihe weiterer Regeln und Bestimmungen.


Schon klar: Die neuen, elektrisch angetriebenen Roller müssen versichert sein, sie dürfen maximal 20 km/h schaffen und eine Helmpflicht gibt es nicht. Doch auch darüber hinaus gibt es bei dieser neuen Form der Mobilität eine Reihe weiterer Regeln und Bestimmungen.

"Anders als für E-Bikes und Pedelecs gelten für elektrische Tretroller in puncto Alkohol die gleichen Regeln wie für Autofahrer", heißt es beim Automobilclub ACE. Denn sie gelten als Kraftfahrzeuge. Und noch ein Unterschied zum elektrifizierten Rad: Der Hinweis "Fahrrad frei" an breiten Bürgersteigen gilt für sie nicht - sie müssen auf die Straße ausweichen. Der ACE: "Nur wenn für Gehwege das neue Zusatzzeichen 'Elektrokleinstfahrzeuge frei' angebracht wird, das einen Elektrotretroller abbildet, ist auch hier das Befahren erlaubt."

Einheitliche Regelungen zur Mitnahmemöglichkeit der E-Scooter in Bus und Bahn gibt es noch nicht. Entscheidend dafür sind je nach Verkehrsgesellschaft Gewicht, Radgröße und Maße im zusammengeklappten Zustand.

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