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Neuwagen: Mehr Sicherheit geht ins Geld

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  • 24. Juli 2019, 10:54 Uhr
  • Rudolf Huber

Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Das ist angesichts eines Vorschlags der EU-Kommission zur Ausstattung von Neufahrzeugen mit Assistenzsystemen klar. Demnach sollen schon ab 2022 rund 30 elektronische Helfer fest vorgeschrieben sein - mit Folgen für den Neupreis, aber auch für die Reparaturkosten.


Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Das ist angesichts eines Vorschlags der EU-Kommission zur Ausstattung von Neufahrzeugen mit Assistenzsystemen klar. Demnach sollen schon ab 2022 rund 30 elektronische Helfer fest vorgeschrieben sein - mit Folgen für den Neupreis, aber auch für die Reparaturkosten.

Laut Goslar Institut gehören etwa ein Geschwindigkeitsassistent, der Spurhalte- und Notbremsassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem, der Rückfahrassistent, Sensoren und Kameras für Lkw und Busse, um den toten Winkel zu eliminieren und für alle Fahrzeuge ein Fahrtenschreiber zur Mindestausstattung. Und zumindest die Möglichkeit des Einbaus einer Wegfahrsperre mit integriertem Alko-Testgerät soll vorgesehen werden.

Die Folge: Die Fahrzeugpreise steigen ebenso wie die Kosten für Reparaturen und bestimmte Ersatzteile. So rechnen Experten etwa bei Auffahrunfällen wegen der Sensoren und Kameras in den Stoßfängern mit einen höheren Aufwand. Schon der Austausch einer Windschutzscheibe mit darin verbauten Assistenzsystemen ist laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um rund ein Drittel teurer. Seltener werdende Unfälle werden also künftig jeweils höhere Schäden verursachen als bisher.

Automobilclubs sind grundsätzlich mit den Forderungen einverstanden, kritisieren an den neuen EU-Vorgaben aber etwa die Tatsache, dass der intelligente Geschwindigkeitsassistent noch nicht ausreichend erprobt und ausgereift sei. Und: Die Verwendung der durch die Helfer erhobenen Daten ist auch nicht ganz ohne Brisanz. Eine Überwachung des Fahrzeugführers - je nach Systemausgestaltung - sei möglich, warnt etwa der ADAC. Hier gebe es noch Regelungsbedarf.

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