Kurzmeldung

Recht: Waldbesitzer haftet nicht für Fahrradsturz

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  • 13. August 2019, 14:39 Uhr
  • Ole Dietkirchen/SP-X

Wer sich als Mountainbiker auf eine Tour durch den Wald begibt, tut dies meist auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem durch ,,waldtypische Gefahren" verursachten Unfall, kann der Waldbesitzer dafür nicht in Haftung genommen werden. Wie der D.A.S. Rechtsschutz berichtet, wurde eine entsprechende Schadensersatzklage eines verunfallten Mountainbikers jüngst vom OLG Köln (Az. 1 U 12/19) zurückgewiesen.

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