Kurzmeldung

Recht: Unfall-Ersatzwagen darf auch ein Ferrari sein

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  • 23. August 2019, 14:19 Uhr
  • Ole Dietkirchen/SP-X

Ein Unfall-Ersatzwagen muss ,,angemessen" sein. Wer bei der Anmietung ein zu kostspieliges Modell wählt, bekommt oft Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Doch selbst ein Ferrari-Cabrio kann durchaus adäquat sein, wie das Kammergericht Berlin nun in einem konkreten Fall (Az.: 22 U 160/17) geurteilt hat.

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