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5x Bußgelder für Tretrollerfahrer - Vom Fahren ohne Versicherung oder mit Anhänger

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  • 4. Oktober 2019, 11:34 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

E-Scooterfahren hat sich vor allem in Großstädten schnell durchgesetzt. Doch nicht alles ist erlaubt, wie ein Blick in das Tatbestands-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts zeigt.

Seit dem Sommer sind E-Tretroller auf deutschen Straßen erlaubt. Parallel zur Genehmigung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind neue Verkehrsregeln in Kraft getreten (eKVF). Und dazu gleich auch neue Bußgelder. Hier sind die fünf wichtigsten Strafen, mit denen Scooterfahrer bei Regelverletzungen rechnen müssen.  

70 Euro kostet das Fahren ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE weist nach, dass der Roller den Anforderungen der eKFV entspricht und wird vom Hersteller mitgeliefert. Gerade bei älteren Modellen fehlt diese häufig, unter Umständen ist sie beim Hersteller nachträglich zu bekommen. Alternativ lässt sich eine Einzelfallbetriebserlaubnis beantrage. Da dafür das teure Gutachten einer Prüforganisation nötig ist, dürfte sich das in der Regel jedoch nicht lohnen. Wer bei Polizeikontrollen auf Nummer sicher gehen will, sollte die ABE immer dabeihaben.

40 Euro kostet das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette. Eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung gilt für alle E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h. Viele Assekuranzen haben mittlerweile spezielle Angebote, die es ab rund 30 Euro im Jahr gibt. Häufig sind die Prämien nach dem Alter des Nutzers gestaffelt. Zusätzlich kann in einigen Fällen eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein, die gegen Diebstahl oder Kurzschluss absichert. Je nach Selbstbehalt und Umfang gibt es sie für 20 bis 100 Euro.

30 Euro kostet das Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche, falls es dabei zu einem Unfall gekommen ist. Gefährdet man lediglich andere Verkehrsteilnehmer, werden 25 Euro fällig, die regelwidrige Nutzung ohne Gefährdung oder Unfall wird mit 20 Euro bestraft. Erlaubt sind E-Roller ausschließlich auf Radwegen, Fahrradstreifen und - sollten diese nicht vorhanden sein - auf der Straße. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten, auch ohne Motorunterstützung. Nicht erlaubt sind die E-Fahrzeuge in der Regel auch in Fußgängerzonen. Allerdings können einzelne Kommunen Sonderregeln erlassen haben - oder in Zukunft erlassen. Rollerfahrer sollten sich also regelmäßig auf den aktuellen Stand bringen.

25 Euro kostet das Fahren von E-Rollern, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Vorgeschrieben sind zwei voneinander unabhängige Bremsen, Klingel, Hupe oder ein vergleichbarer Signalgeben und Beleuchtung. Dazu zählen seitliche gelbe Rückstrahler sowie Lampen, die wie beim Fahrrad abnehmbar sein dürfen. Wer diese zuhause vergisst, zahlt bei einer Kontrolle im Dunkeln übrigens 20 Euro. Ohne Klingel zu fahren ist mit 15 Euro etwas günstiger.

10 Euro kostet die Mitnahme einer weiteren Person. Auch die Fahrt mit einem Anhänger wird mit dieser Summe bestraft. Prinzipiell sind die Roller lediglich für den Transport des jeweiligen Fahrers zugelassen. Und auch technisch sind sie auf das Gewicht eines Halbwüchsigen oder Erwachsenen ausgelegt. Während das regelwidrige Zu-Zweit-Fahren nicht nur nach Party-Nächten durchaus attraktiv scheint, ist das Hänger-Verbot wohl eher theoretischer Natur. Auch ohne den Zusatz-Ballast haben es die Scooter schon bei mittleren Steigungen ganz schön schwer.

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