New Mobility

New Mobility: Die Big-Brother-Tarife der Kfz-Versicherer - Sparoptionen für Datensammler

  • In NEW MOBILITY
  • 20. November 2019, 15:45 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X

Zunehmend mehr Kfz-Versicherer muntern Autofahrer dazu auf, Daten zu sammeln und weiterzugeben. Nutzer lockt das Versprechen, Geld sparen zu können. Völlig unbedenklich scheinen die neuen Praktiken allerdings nicht zu sein.

Aus heutiger Sicht mutet der einst breite Protest in den 80er-Jahren gegen die Volkszählung fast schon grotesk an. Mittlerweile ist es auch in Deutschland normal geworden, alles Mögliche und auch viel Intimes gleich in aller Öffentlichkeit preiszugeben. Mehr noch: Um etwas Geld zu sparen, geben Autofahrer freimütig sogar ihre Bewegungsdaten an Kfz-Versicherer weiter und filmen neuerdings mit Kameras bewaffnet andere Verkehrsteilnehmer. Im Straßenverkehr ist ,,Big Brother" längst allgegenwärtig. Selbst düsterste Utopien haben sich diesen real gewordenen, freiwilligen Beobachtungsexzess nicht ausmalen wollen. Finanziell kann sich für den Autofahrer hingegen beides lohnen, ist allerdings nicht ohne Tücken.

Schon seit einigen Jahren und von mittlerweile vielen Versicherungsgesellschaften werden sogenannte Telematiktarife speziell für Kfz-Policen angeboten. In der Regel werden pauschal Rabatte beim Abschluss eingeräumt, darüber hinaus kann der Versicherte sich einen Score erfahren, der, wenn er sich in die richtige Richtung bewegt, weitere Rabatte in Aussicht stellt. Dazu muss im Fahrzeug ein Sensor installiert werden, der über das Smartphone des Nutzers mit dem Internet verbunden ist. Fürs Smartphone gibt es zudem eine entsprechende App, die dem Nutzer auch Auskunft über seinen Score gibt. Der hängt von mehreren Faktoren ab. So wird gemessen, wie stark der Fahrer bremst und beschleunigt, wie sehr er sich an Tempolimits hält und zu welchen Tageszeiten er unterwegs ist. In die Bewertung kann sogar die Handynutzung während der Fahrt einfließen.

Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass eine defensive und risikoarme Fahrweise für einen hohen Score und damit für deutliche Einsparungen sorgt. Allerdings werden die Parameter von den Versicherungen zum Teil unterschiedlich gewertet und gewichtet, weshalb die gleiche Fahrweise unterschiedlich beurteilt wird. Ein kürzlich vom WDR durchgeführter Praxistest mit gleich drei Telematik-Apps in einem Fahrzeug hat drei unterschiedliche Scores hervorgebracht. Ein Stück weit scheint es also Glückssache zu sein, ob man den für sein Fahrverhalten optimalen Telematiktarif erwischt. Neben unterschiedlich ausfallenden Wertungen der Apps wurde in dem Bericht zudem vor verzerrenden Faktoren wie etwa fehlerhaften Ortungen oder einer Nutzung des Fahrerhandys durch den Beifahrer gewarnt. Beides könnte den Score negativ beeinflussen, obwohl der Fahrer sich vorbildlich im Sinne des Telematiktarifs verhält. Wer eine für seinen Tarif optimale Fahrweise an den Tag legt, kann unter Umständen gleich mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Und wenn die Fahrweise nicht zum erhofften niedrigen Score führt, bieten einige Apps die Möglichkeit, die negativ gewerteten Verkehrsereignisse im Nachgang zu analysieren. Wer grundsätzlich gerne forsch durch Kurven rauscht, sollte um Telematiktarife besser einen Bogen machen. Nutzer müssen allerdings nicht jede ihrer Fahrten aufzeichnen.   

Mit dem Datenschutz nehmen es die Versicherer nach eigenem Bekunden ziemlich genau. So werden persönliche Daten von den Telematik-Daten getrennt gespeichert und verwertet. Ein Dienstleister zeichnet die Telematik-Daten auf, kann diese allerdings keiner Person zuordnen. Die Versicherung wiederum hat keinen direkten Zugriff auf diese Daten. Lediglich der von der App errechnete Score wird dem einzelnen Versicherungsnehmer zugeordnet. Auch wenn die erhobenen Daten streng zweckgebunden genutzt werden, lässt sich nie ganz ausschließen, dass die Informationen irgendwann auch mal anderweitig ausgewertet werden könnten. Insofern sollten sich Autofahrer fragen, ob sie einige eben doch auch recht persönliche Daten freimütig für ein wenig Rabatt weitergeben möchten.

Eine andere ebenfalls in Hinblick auf den Datenschutz nicht ganz unproblematische Tarifvariante hat ,,Die Bayerische Versicherung" Anfang Oktober mit dem Dashcam-Tarif eingeführt. Neu- und Bestandskunden erhalten hier einen Nachlass von 15 Prozent, wenn sie die Nutzung einer Dashcam nachweisen. Begründet wird dieser Rabatt unter anderem mit einer bewussteren und defensiveren Fahrweise durch Nutzer von Dashcams sowie einer besseren Klärung von Unfallhergängen. Aufnahmen einer solchen Kamera können helfen, die Schuldfrage leichter zu klären sowie Betrugsversuche aufzudecken, was neben Zeit vor allem Geld spart, das entsprechend an die Versicherten zurückgegeben wird.

Vielleicht mögen sich einige über den Vorstoß der Versicherung wundern, denn lange galt die Nutzung von Dashcams als illegal. Seit einem BGH-Urteil im Mai 2018 sind Dashcam-Bilder unter anderem als Beweismittel vor Gericht jedoch verwertbar. Allerdings bleibt hierzulande weiterhin das datenschutzbedingte Verbot von dauerhaft gespeicherten Aufnahmen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Dashcams umgehen dieses Problem technisch mit Loop-Aufnahmen, die zum Beispiel im 60-Sekunden-Takt Filmchen speichern, die nach kurzer Zeit wieder überspeichert werden. Allein wenn die Kamerasensoren einen Unfall detektieren, ist die dauerhafte Speicherung des Videos statthaft. Dokumentiert eine Aufnahme hingegen einen Unfall ohne die Beteiligung des Filmenden, darf das Videomaterial nicht zur Klärung des Unfallgeschehens genutzt werden. Dies verstößt dann eindeutig gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz-Regulierungen. Dennoch lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass irgendwann solche Aufnahmen missbräuchlich verwendet werden könnten.

STARTSEITE