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Regeln für E-Tretroller - ,,Beinzeichen" nicht erlaubt

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  • 2. Dezember 2019, 11:05 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

E-Tretroller sind in Deutschland noch Neuland. Die Politik müht sich, offene Fragen zu klären.

Seit dem Sommer dürfen E-Tretroller auf deutschen Straßen genutzt werden. Noch sind die Regeln nicht immer im Detail klar. Die Bundesregierung hat nun auf Nachfrage des Parlaments einiges konkretisiert und künftige Pläne verraten.

Bislang gibt es noch keine behördlich zugelassenen E-Roller mit Blinker. Der Abbiegewunsch muss daher per Handzeichen mitgeteilt werden. Ein ,,Beinzeichen" ist der Regierung zufolge in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nicht vorgesehen. Viele Fahrer würden sich eine solche Möglichkeit wünschen, da das Loslassen des Lenkers beim Handzeichen für Stabilitätsprobleme sorgt.

Eine weitere sicherheitsrelevante Frage betrifft das Überholen von E-Tretrollern. Für die 2020 anstehende Novelle der Straßenverkehrsordnung plant die Regierung nach eigenen Angaben, einen Mindestabstand für vorbeifahrende Autos festzulegen. Diese soll sich an der bereits angekündigten Regelung für das Überholen von Radfahrern orientieren, wo der Abstand künftig mindestens 1,5 Meter betragen muss (außerorts 2 Meter). In diesem Zusammenhang betont die Regierung, dass das Nebeneinanderfahren mit dem E-Roller anders als bei Fahrrädern nicht erlaubt ist.

Ebenfalls untersagt ist das E-Rollern auf Wegen mit der Ausschilderung ,,Kraftfahrzeuge verboten". Auch dann, wenn das Zusatzschild ,,Mofa frei" montiert ist. Auf Feld- und Waldwegen ist das Fahren laut der Regierung oft nicht offensichtlich geregelt, da dort das Hausrecht des Eigentümers gilt.

E-Tretroller sind seit dem Juni auf öffentlichen Straßen in Deutschland erlaubt. Die bis zu 20 km/h schnellen Scooter müssen grundsätzlich vorhandene Radwege nutzen, fehlen diese ist das Fahren auf der Straße erlaubt. Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, für das Fahrzeug muss jedoch eine Versicherung vorliegen. Das Mindestalter des Nutzers liegt bei 14 Jahren.

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