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Neuerungen 2020 - Was sich für Autofahrer nach Silvester ändert

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  • 3. Dezember 2019, 09:13 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Neue Pkw müssen sauberer sein, neue Lkw sicherer. Auch für Motorradfahrer und Radler gibt es mit Jahresbeginn einige Neuerungen.

Nach praktisch jedem Jahreswechsel müssen sich Autofahrer auf Veränderungen einstellen. Auch 2020 gibt es Neues, unter anderem bei Abgasgrenzwerten, Lkw-Assistenzsystemen und den Regeln für den Radverkehr.  

Schadstoffausstoß:
Ab Januar gelten für neue Pkw-Typen strengere Abgasgrenzwerte im realen Verkehr. Alle erstmals auf den Markt gebrachten Modelle dürfen dann im RDE-Straßentest nur noch das 1,5-Fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide ausstoßen. Maximal sind dann 120 Milligramm pro Kilometer erlaubt, bislang waren es 160 Milligramm.

Motorradfahrer müssen für die Saison 2020 mit Änderungen rechnen. Ab dem 1. Januar gilt für alle neue Typen die Abgasnorm Euro 5, ab 2021 ist sie für alle neu zugelassenen Maschinen Pflicht. Zu den wichtigsten Verschärfungen zählen laut der Sachverständigenorganisation KÜS neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxide. Eine zweite Stufe der Euro-5-Norm soll 2024 in Kraft treten. Bereits zugelassene Motorräder sind von den Änderungen nicht betroffen.

Fahrverbote:
Fest terminierte Diesel-Fahrverbote aufgrund zu hoher Stickoxidwerte sind für 2020 noch nicht angekündigt. Allerdings liegen entsprechende Pläne bei mehreren Städten in der Schublade, in einigen Kommunen werden Beschränkungen auch schon relativ konkret diskutiert, darunter Kiel und Stuttgart.

Abbiegeassistent für Lkw:
Lkw mit Anhänger müssen ab 1. Juli mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Das System zur Überwachung des toten Winkels soll Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern helfen. Zusätzlich sind blinkende Seitenspiegel vorgeschrieben. Die Pflicht gilt ab Juli 2022 auf für Bestandsfahrzeuge.

Neben den bereits beschlossenen Änderungen sind noch diverse Vorhaben für 2020 in Planung. Bis Ende Dezember könnten sie den Bundesrat passiert haben. Unter anderem ist vorgesehen, durch einen Mindestabstand beim Überholen die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen. Zudem sollen die Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe oder auf Radwegen erhöht werden, auch höhere Strafen für das Blockieren der Rettungsgasse sind vorgesehen. Darüber hinaus soll die Elektromobilität stärker gefördert werden, etwa durch eine Überarbeitung der Ladesäulenverordnung oder eine geänderte Dienstwagenbesteuerung.

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