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Leser fragen - Experten antworten - Tiefer- oder Höherlegung: So vermeidet man Ärger

  • In AUTO
  • 5. Dezember 2019, 12:51 Uhr
  • Dirk Schwarz/SP-X

Ein Fahrzeug ein bisschen höher oder tiefer zu legen, das kann doch kein großes Ding sein - glaubt der ein oder andere Tuning-Fan. Das sehen Gesetzesvertreter aber oft ganz anders.

Frage: Ich überlege, mein Fahrzeug tiefer zu legen. Worauf muss ich dabei achten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS. Auch wenn es zunächst einfach aussieht, das Tieferlegen oder auch die Erhöhung eines Fahrzeugaufbaus bergen einige Tücken und sollten daher nach Vorschrift erfolgen. Wer einfach drauf los handelt oder machen lässt, kann sich viel Ärger mit der Polizei einhandeln.

Tatsächlich gehört die Veränderung der Aufbauhöhe des Fahrzeugs zu den mit am häufigsten am Serienfahrzeug vorgenommenen Änderungen. Meist ist - neben der Optik - der Wunsch nach einem strafferen oder komfortableren Fahrgefühl dafür ausschlaggebend. Dreh und Angelpunkt für die nötigen Eingriffe ist das Fahrwerk. Wer hier tätig wird, muss die Änderung der Fahrdynamik und auch den ausreichenden Abstand der Räder zu den angrenzenden Bauteilen im Blick haben.

Was gerne übersehen wird: Es gibt Mindesthöhen, zum Beispiel für die Beleuchtungseinrichtungen. Die EU-Norm definiert die Mindesthöhe von Schluss- und Bremsleuchten bei mindestens 35 Zentimetern und die der Abblendscheinwerfer sogar bei 50 Zentimetern. Andere lichttechnische Einrichtungen wie Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer oder Rückstrahler müssen eine Höhe von mindestens 25 Zentimetern haben. Soweit so eindeutig. Doch den richtigen Abstand zu ermitteln, ist gar nicht einfach. Denn ausschlaggebend ist nicht etwa die Höhe der Gehäuseabschlusskante der jeweiligen Leuchte, sondern deren niedrigster Punkt des tatsächlichen Lichtaustrittes, entweder am Reflektor oder der Projektionslinse zum Boden. Stimmen die Abstände nicht, können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Kein Wunder also, dass die Polizei bei Kontrollen hier ganz genau nachmisst. Das tut sie übrigens auch, um die die korrekte Höhe des Kennzeichens zu checken. Denn auch für diese Positionen gibt es eindeutige Vorgaben. Beim Kennzeichen am Fahrzeugheck muss der untere Rand mindestens 30 Zentimeter von der Fahrbahnoberfläche entfernt sein, vorne sind mindestens 20 Zentimeter vorgeschrieben.

Wer statt auf Tiefer- auf Höherlegung setzt, wie etwa bei einem Geländewagen, muss ebenfalls einiges beachten. Eine mögliche Berührung mit der noch ungewohnt hohen Dachlinie an der Parkhauseinfahrt, mag noch zu den harmloseren Nebenerscheinungen zählen. Bei solchen Tuningmaßnahmen ist normalerweise immer eine Änderungsabnahme, inklusive einer Bestimmung der neuen Fahrzeughöhe und deren Übernahmen in die Zulassungsdokumente nötig. Überwachungsorganisationen wie die KÜS führen diese durch. Wer dies nicht machen lässt, riskiert Ärger bei einer Kontrolle durch die Polizei.

Natürlich gibt es auch Fahrwerksänderungen mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die keine Änderungsabnahmen erfordern. Aber auch hier gilt: Es kommt drauf an. Denn dies hängt von den jeweiligen Auflagen ab und ist bei dieser Prüfzeugnisart nicht immer so. Der Zulässigkeitsnachweis ist bei nicht abnahmepflichtigen Änderungen so lange über die mitzuführende ABE gegeben, wie keine gegenseitige Beeinflussung mit weiteren Modifikationen vorliegt. Mit einer stärker abweichenden Rad-/Reifenkombination zur Serie wird allerdings immer eine Änderungsabnahme notwendig. Hier geht es dann darum, Kontakte der Reifen mit angrenzenden Bauteilen auszuschließen. Man sollte sich auch hier immer fachkundige Beratung holen und das am besten im Vorfeld der beabsichtigten Tuning-Maßnahmen und bevor man ein Änderungsteil kauft. Dies erspart unter Umständen viel Geld und jede Menge Ärger. Selbstverständlich sollte man auch keine Teile aus dubiosen Quellen erwerben. Auch wenn es banal klingt: Qualität hat ihren Preis. Hochwertige Fertigung mit entsprechenden Prüfzertifikaten über die Festigkeit und Betriebssicherheit kostet. Wer hier unsicher ist, sollte einem Sachverständigen zu Rate ziehen.

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