News

Ratgeber: Autofahren während der närrischen Tage - Alkohol, nein danke!

  • In NEWS
  • 28. Januar 2020, 13:12 Uhr
  • Elfriede Munsch/SP-X

Die einen lieben, die anderen hassen die tollen Tage: Die Rede ist natürlich von Karneval - auch Fasching oder Fastnacht genannt. Autofahrer sollten während der Zeit mental ganz neutral unterwegs sein und Verzicht üben.

Die fünfte Jahreszeit steuert auf ihren Höhepunkt zu: Zwischen Altweiberdonnerstag und Fastnachtdienstag sind besonders viele Jecken unterwegs. Sei es auf Karnevalsumzügen, auf dem Weg zur oder von der Kneipe und Kappensitzung - oft ist Alkohol mit im Spiel. Autofahrer müssen in dieser Zeit ganz besonders umsichtig agieren.

Im Vorfeld
Nicht nur in den Fastnachtshochburgen am Rhein gibt es klassischen Straßenkarneval mit Umzügen. Auch in kleineren Städten und Dörfern wird dieser Brauch gepflegt. Oftmals werden dafür ganze Straßenzüge gesperrt. Anwohner sollten sich rechtzeitig über den Verlauf des Umzuges informieren. Denn während der Feierlichkeiten ist in der Regel kein Durchlass für Privatfahrzeuge. Wer an diesen Tagen mit dem Auto fahren will, muss lange bevor die Feierlichkeiten starten, unterwegs sein. Meist stellen die Behörden im Bereich des Umzugs ein paar Tage vorher temporäre Halteverbotsschilder auf. Drei Tage haben Parker in den betroffenen Abschnitten für gewöhnlich Zeit zum Umparken, dann kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. Einen sicheren Parkplatz zu finden, empfiehlt sich aber ohnehin, schließlich sollen die feiernden, nicht immer ganz nüchternen Jecken keinen Schaden am Kfz verursachen. Bei Vandalismus schützt lediglich die Vollkasko, eine Teilkasko kommt nur bei einem aufgebrochenen Auto auf.

Mit dem Auto unterwegs
Autofahrer, die nach Ende eines Umzugs oder in der Nähe von bekannten Fastnachtskneipen unterwegs sind, sollten besonders aufmerksam sein. Jecken auf dem Bürgersteig mit mehr oder weniger Alkohol im Blut könnten jederzeit auf die Fahrbahn treten. Die Einhaltung von Verkehrsregeln steht bei Feiernden nicht unbedingt ganz oben auf der Liste, außerdem können ihre Kostüme das Sichtfeld einschränken und somit die Wahrnehmung von anderen Verkehrsteilnehmern erschweren.

Apropos Verkleidung: Autofahrer sollten sich nicht mit Hüten, Perücken, dicken Brillen oder wallenden oder unförmigen Kostümen hinters Lenkrad setzen. Sicht und Bewegungsfreiheit leiden darunter; ein Umstand, der bei einer Kontrolle ein Bußgeld zur Folge hat. Besser also, man legt Masken, Pappnasen und andere Utensilien vor der Autofahrt ab.

Alkohol am Steuer
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber immer wieder eine Extra-Erwähnung wert: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen! Bereits ab 0,3 Promille kann es im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. Bei 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille attestiert der Gesetzgeber automatisch absolute Fahruntüchtigkeit. Wird ein Autofahrer mit diesem Promillewert von der Polizei erwischt, kommen zu drei Punkte in Flensburg und einer Geldstrafe noch ein sechsmonatiges Fahrverbot. Außerdem wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Für Fahranfänger besteht zudem ein striktes Alkoholverbot.

Angetrunken Rad zu fahren, ist übrigens ebenfalls keine gute Idee. Bei einem Unfall ist ab 0,3 Promille die Gefahr groß, dass der Führerschein weg ist. Ab 1,6 Promille gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Wer die Grenze überschreitet, begeht daher sogar eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls eingezogen.

Auf einen weiteren wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit Fahrten unter Alkoholeinfluss weist die Versicherung Huk-Coburg hin. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Lässt sich ein Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Der Versicherer reguliert den Schaden des Opfers, kann aber den Verursacher in Regress nehmen und sich bis zu 5.000 Euro vom Schädiger zurückholen. In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen.

Wer sich als Beifahrer zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto setzt, riskiert ebenfalls reduzierte Versicherungsleistungen. Kommt es etwa zu einem Unfall und der Beifahrer wird verletzt, können seine Ansprüche gegenüber dem Fahrer wie zum Beispiel Schmerzensgeld gekürzt werden. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass in einem solchen Falle der Beifahrer sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.

Wer also auf den Genuss von alkoholischen Getränken nicht verzichten möchte, nutzt am besten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, um von A nach B zu kommen.

Am Tag danach
Es ist kein Geheimnis, dass die Polizei während der tollen Tage Autofahrer auf Alkohol am Steuer kontrolliert und zwar nicht nur abends und nachts, sondern auch morgens - gerne auch an Aschermittwoch. Denn wer an den bunten Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Wer also abends nach einer feucht-fröhlichen Feier mit einem Alkoholwert von 1,0 Promille schlafen geht, benötigt im Schnitt 10 Stunden, um den Alkohol im Körper abzubauen. Im Zweifelsfalle ist es ratsam, auch am Morgen danach aufs Autofahren zu verzichten.

STARTSEITE