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5x: Die Noten bei der HU - Von OM bis VU

  • In AUTO
  • 14. Februar 2020, 13:40 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Die HU-Plakette gibt es nicht nur für absolut perfekte Autos. Und auch die meisten Prüfungs-Versager erhalten eine zweite Chance.

Bei der Kfz-Hauptuntersuchung gibt es mehr als ,,durchgefallen" und ,,bestanden". TÜV, Dekra, KÜS und Co. differenzieren bei ihren Prüflingen genauer. Eine Übersicht von OM bis VU.

,,Ohne Mängel" (OM): die beste HU-Note. Sie steht am Ende auf der Prüfbescheinigung, wenn der Prüfer in keinem der 160 getesteten Punkte einen Fehler findet. Bei kleineren Problemen wie kurz vor dem Lebensende stehenden Bremsbelägen oder Reifen, die künftig zu einem Mangel führen könnten, kann der Sachverständige einen Hinweis (HW) geben. Die HU-Plakette kommt jedoch auch dann umgehend aufs Fahrzeug.

,,Geringer Mangel" (GM): Ein geringer Mangel muss beseitigt werden, die HU-Plakette gibt es in der Regel aber trotzdem direkt vor Ort. Was genau als Kleinigkeit gilt, kann sich aber ändern. Typisch ist heutzutage etwa der Teilausfall der Kennzeichenbeleuchtung. Früher fielen teilweise auch schwere Fehler an der Beleuchtung in diese Kategorie, die heute als erheblicher Mangel gelten.

,,Erheblicher Mangel" (EM): Rund jedem fünften Pkw werden bei der HU erhebliche Mängel attestiert. In einem solchen Fall gibt es zunächst keine Plakette. Erst wenn die Probleme behoben sind, darf der Kandidat noch einmal auf die Hebebühne. Erfolgen muss die kostengünstige Nachprüfung der beanstandeten Punkte innerhalb eines Monats, ansonsten wird erneut eine komplette HU fällig. Eine Plakette gibt es vorher nicht.

,,Gefährlicher Mangel" (GM): Zwischen dem erheblichen Mangel und der Verkehrsunsicherheit platziert sich seit Mitte 2018 der ,,gefährliche Mangel". Gemeint sind Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs nötig machen. Typisch sind stark abgenutzte Reifen oder verschlissene Bremsen. Die Fahrt zur nächsten Werkstatt oder nach Hause ist also weiterhin möglich, die reguläre Nutzung, beispielsweise für den Weg zur Arbeit, jedoch nicht. Auch eine neue Plakette wird nicht vergeben.

,,Verkehrsunsicher" (VU): Hier geht nichts mehr - das Auto wird umgehend stillgelegt, die Zulassungsstelle benachrichtigt. Es gibt also nicht nur keine neue Plakette, sondern die alte wird auch noch direkt abgekratzt. Gründe können zum Beispiel eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie starke Rostschäden am Fahrgestell sein.

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