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Novelle der StVO - Mehr Abstand vom Radfahrer

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  • 14. Februar 2020, 15:12 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Autofahrer müssen künftig einen großen Abstand zu Radfahrern halten. Das ist aber nicht die einzige Neuerung in der StVO.

Mehr Sicherheit für Radfahrer und höhere Bußgelder für Falschparker - der Bundesrat hat der Straßenverkehrsnovelle der Regierung zugestimmt. Für ein Tempolimit gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Die Neuerungen im Überblick.

Beim Überholen von Radfahrern gilt künftig ein Mindestabstand für Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Transporter und Lkw ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt künftig ein generelles Halteverbot. Außerdem sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Unterstützt werden die Verbesserungen für den Radverkehr durch neue Bußgelder. Teurer wird unter anderem unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch beim Parken auf Geh- und Radwegen müssen Autofahrer tiefer in die Tasche greifen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Neben dem Radverkehr soll die Novelle auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften vorantreiben, unter anderem durch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen.

Keine Mehrheit gab es im Bundesrat für die von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen. Auch ein generelles Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken, ist vom Tisch. Das vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenfalls nicht durchsetzen.

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