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E-Scooter - Diese Regeln sollten sie wissen

  • In RATGEBER
  • 20. Februar 2020
  • Redaktion

Mühelos und schnell durch die Stadt zu rollen, dabei den Verkehr zu entlasten und die Luft sauberer zu machen, dies ermöglichen die leisen und umweltfreundlichen E-Scooter. Damit können auch größere Strecken überwunden werden. Nicht nur für Pendler sind die kompakten und flinken Transportmittel attraktiv. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Welche Regeln müssen beachtet werden? Im folgenden Ratgeber wird alles Wissenswerte erläutert.

E-Scooter - Diese Regeln sollten beachtet werden

Die beliebten E-Tretroller sind inzwischen in vielen deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Sie sind für Personen ab 14 Jahren zugelassen. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Auf den ersten Blick sehen die Modelle aus wie normale Tretroller. Sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange, besitzen aber einen Elektromotor, was natürlich den Komfort erhöht. Interessierte können sich einen micro E-Scooter kaufen. Damit ist es möglich, die Ziele in der City schnell zu erreichen. Die umweltfreundlichen E-Roller werden einfach über eine Steckdose aufgeladen. Per USB-Kabel ist es an einer Powerbank möglich. Eine Akkuladung reicht meist für bis zu 30 Kilometer. Folgendes gilt es zu beachten:

* Erlaubte Geschwindigkeit und Fahrstrecken

E-Tretroller dürfen nicht mehr als 20 km/h schnell fahren. Bei E-Rollern, die bereits ab 12 Jahren erlaubt sind, beträgt die eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzung 12 km/h. Wer Letztere erreicht, darf den Radweg benutzen. Wer langsamer fährt, darf den E-Scooter nur auf dem Gehweg verwenden. Dabei muss Rücksicht auf Fußgänger genommen werden. Bei vielen E-Scootern wird die Geschwindigkeit am Lenker angezeigt. Alternativ ist eine Fortbewegung mit dem E-Scooter auf der Straße möglich, wenn es keine Radwege gibt. Achtung: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autos. Demnach werden beim Fahren unter Alkoholeinfluss dieselben Strafen verhängt wie bei Autofahrern.

* Womit müssen E-Scooter ausgestattet sein?

Die umweltfreundlichen E-Roller werden einfach über eine Steckdose aufgeladen. Per USB-Kabel ist es an einer Powerbank möglich. Sie benötigen, ähnlich wie Fahrräder, eine Klingel und/oder Hupe, um Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer warnen zu können. Daneben sind für eine Zulassung eine Beleuchtung und zwei unabhängige Bremsen erforderlich. Zudem müssen E-Scooter über eine Versicherungsplakette verfügen.

* Ist die Mitnahme der E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt?

E-Scooter dürfen in Bussen und Bahnen kostenfrei mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind und somit sicher und platzsparend verstaut werden können. In diesem Fall gelten sie wie Gepäckstücke.

* Gibt es eine Helmpflicht?

Nein, es muss kein Helm getragen werden, doch angesichts der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h empfiehlt sich die Nutzung auf jeden Fall.

Zusammenfassung

E-Scooter sind ideal, um insbesondere in staugeplagten Städten kürzere Distanzen einfach, schnell und klimafreundlich zurückzulegen. Natürlich profitieren auch alle anderen von der Nutzung. E-Scooter sind freigegeben ab einem Alter von 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich und zudem muss kein Helm getragen werden. Es ist wichtig, dass sie über eine Versicherungsplakette verfügen, während ein Nummernschild nicht notwendig ist. Um E-Scooter versichern und öffentlich nutzen zu können, müssen sie jedoch über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Fehlt diese, gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Eine Lenk- und Haltestange, Hupe oder Klingel, zwei unabhängige Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung dürfen am E-Scooter nicht fehlen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. E-Scooter dürfen lediglich auf Radwegen fahren, sind sie nicht vorhanden, auf Straßen. Die Mitnahme der E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln ist im zusammengeklappten Zustand kostenlos erlaubt.

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