Ratgeber

Dashcams im Ausland nutzen: wichtige Tipps

In welchen Ländern sind Dashcams erlaubt? - Tipps: Worauf müssen Autofahrer bei der Nutzung im Urlaub achten? - Hier wichtige Informationen!

Mit Dashcams reisen – Das müssen Sie beachten

Eine Autokamera ist hilfreich, um einen Unfallhergang im Bild zu dokumentieren. Es macht auch außerdem großen Spaß, Filme von landschaftlich schönen Strecken anzufertigen und zu archivieren. Doch das kann in einigen Ländern die Haushaltskasse beträchtlich leeren, denn nicht in jedem Land ist eine Dashcam erlaubt.

Sind Aufnahmen mit Dashcams in Deutschland erlaubt?

Das ständige Filmen und Speichern der Sequenzen untersagt die Datenschutzverordnung nach Auffassung der deutschen Gerichte. Die meisten mini Dashcams im Auto ermöglichen daher das permanente Aufnehmen dreiminütiger Sequenzen, die jeweils von der nächsten Aufnahme sofort überspielt werden. Ein Betrieb im sogenannten Loop-Modus ist somit zumindest in Deutschland erlaubt.

Gute Minikameras stoppen nach einem Unfall. Es besteht daher nicht die Gefahr, dass eine wichtige Aufnahme überspielt wird. Wer eine ältere Armaturenbrettkamera hat, sollte die Software dahingehend überprüfen. Garmin zum Beispiel hat die Software bereits angepasst.

Sven Häwel, Geschäftsführer des renommierten Technik-Magazins Home & Smart, weist darauf hin, dass die aufgezeichneten Aufnahmen aber nur dann eine Beweiskraft haben, wenn sie eine umfassende Auswertung zulassen. Die Dashcam sollte bestenfalls mit Akku laufen, um ein Löschen zu verhindern, wenn das Gerät von der Autobatterie getrennt wird. Zusätzlich wirken sich Aufnahmestempel auf dem Band sowie Daten wie Geschwindigkeit und GPS-Koordinaten günstig auf die Beweislage aus. Ob ein Beweis zugelassen wird, liegt in Deutschland im Ermessen des Gerichts. Eine Dashcam mit GPS kann in Deutschlandsehr aber nützlich bei der Beweisführung nach einem Unfall sein.

Es ist Autofahrern nicht erlaubt längere Aufnahmen zu archivieren, um beispielsweise Urlaubsvideos mit Filmen von der Fahrt aufzulockern.

Diese Länder erlauben Dashcams

In Skandinavien gelten liberale Regeln als in Deutschland. Die Dänen und Finnen haben kein Problem mit Aufnahmen von Dashcams. Auch in Norwegen dürfen Autofahrer mit mini Dashcam ungehindert filmen, sofern sie die Videos nur privat nutzen. Ob zur privaten Nutzung auch das Einstellen der Bilder bei Facebook oder YouTube gehört, ist unklar. Das Teilen der Aufnahmen einer Autokamera im Bekanntenkreis stellt jedoch kein Problem dar.

Auf dem Balkan ist das Filmen mit einer Dashcam in Bosnien-Herzegowina und Serbien unbedenklich. Auch Frankreich, Großbritannien, Italien und Malta erlauben den Einsatz von mini Dashcams. Explizit gibt es hier keine Einschränkung über die Verwendung der Aufnahmen.

Wichtig: Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland und Frankreich verlangen eine Bekanntmachung aller Unfallbeteiligten unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen. Nur wenn dies geschehen ist, werden die Videos als Beweismittel zugelassen.

Einige Regeln für Autokameras in verschiedenen Urlaubsländern

In der Tschechischen Republik und Ungarn dürfen Autofahrer nur mit geringer Auflösung filmen. Auch ist das Archivieren der Videos nicht erlaubt, denn die Filme müssen nach 5 Tagen gelöscht werden. Außerdem dürfen Unbefugte keinen Zugriff darauf haben. Anders als in Deutschland muss das Löschen der Aufnahmen einer Autokamera aber nicht automatisch erfolgen.

Polen und Schweden erlauben ausschließlich manuell zu bedienende Autokameras, die nicht fest eingebaut sind. Für festeingebaute Dashcams ist eine Erlaubnis erforderlich, egal ob der Autofahrer die Autokamera nutz oder nicht.

Achtung: Filmen verboten

Der ADAC rät davon ab in Luxemburg, Belgien, Portugal oder der Schweiz eine Dashcam einzusetzen. Es ist ratsam, die Geräte fürs Auto vor der Einreise zu deinstallieren. In einigen der genannten Länder ist die Rechtslage noch unklar, weil bisher keine Urteile über Dashcams gefällt wurden. Die jeweiligen Datenschutzbeauftragten halten die Verwendung von Autokameras aber für widerrechtlich und untersagen die Nutzung der Aufnahmen.

Autofahrer, die nach Österreich reisen, sollten grundsätzlich die Dashcam zur Sicherheit ausbauen. Strafen von bis zu 10.000 Euro sind hier möglich. Wer mehrfach beim Filmen mit einer Autokamera ohne Genehmigung erwischt wurde, muss sogar mit Bußen in Höhe von 25.000 Euro rechnen.

Vor dem Urlaub informieren

Da noch einige Urteile ausstehen, sollten Autofahrer sich unbedingt vor der Einreise informieren, ob im Reiseland Aufnahmen mit einer Dashcam erlaubt sind. Im Zweifel sollten sie lieber auf das Gerät verzichten.

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