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Verband der Tuner bekommt vor dem OLG Recht

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  • 26. Mai 2020, 09:15 Uhr
  • ampnet

Porsche darf seinen Händlern nicht pauschal die Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen, Zubehör- und Ersatzteilen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem seit mehr als sechs Jahren anhängigen Rechtsstreit entschieden (Az.: 2 U 88/17) und damit dem Verband der Automobil-Tuner (VDAT) nach eigenen Angaben Recht gegeben. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage des VDAT noch abgewiesen.

Laut OLG Stuttgart seien die vom VDAT beanstandeten Händlerklauseln, die eine Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen weitestgehend verbieten, kartellrechtswidrig. Gleiches gelte für die Verwendung der Verpflichtungserklärungen, in denen der Käufer sich verpflichten musste, erworbene Teile nicht für Tuningzwecke zu verwenden, teilte der VDAT mit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ampnet/jri)

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