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Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer - Dienstrad und Möbel für das Arbeitszimmer

  • In FAHRRAD
  • 29. Mai 2020
  • Redaktion

Bei der Inanspruchnahme eines Dienstrades oder bei der Miete von Büromöbeln kommen Arbeitnehmer in den Genuss von steuerlichen Vorteilen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Maßnahmen unterstützt. So ist es möglich, dem Beschäftigten ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen. Wechselt der Mitarbeiter ins Homeoffice, sind Büromöbel steuerlich absetzbar. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Büro für das Homeoffice ausstatten

Seit der Corona-Krise hat die Arbeit im Home-Office an Bedeutung gewonnen. Viele Mitarbeiter mussten spontan an einen Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden umziehen. Nicht immer ist die entsprechende Ausstattung im eigenen Zuhause vorhanden. Aus steuerlicher Sicht besteht die Möglichkeit, Büromöbel zu mieten. Der Arbeitgeber überlässt dem Beschäftigten Möbel, die einen schnellen Wechsel ins Homeoffice ermöglichen. Es kann sich um eine vorübergehende oder eine dauerhafte Bereitstellung der Möbel handeln. In jedem Fall ist die Anmietung von Büromöbeln mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Es ist möglich, die Kosten für die Bereitstellung und die Miete der Büromöbel als Betriebskosten geltend zu machen. 

Einrichtung des Heimarbeitsplatzes kurzfristig realisieren

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Realisierung des Heimarbeitsplatzes kurzfristig erfolgen muss. Hochwertige Büromöbel sind in vielen Fällen nicht sofort zu beschaffen. Eine Bestellung im Internet ist möglich. Doch nicht immer ist eine sofortige Lieferung garantiert. Die vorübergehende Anmietung von Büromöbeln aus dem Unternehmen stellt die perfekte Übergangslösung dar. Die Möbel sind sofort vorhanden. Ein Transport in die Wohnung des Beschäftigten ist schnell realisiert. So ist es möglich, den Heimarbeitsplatz für einen oder mehrere Mitarbeiter sehr kurzfristig einzurichten.

Dienstrad für den Arbeitnehmer - moderne Fahrräder mit Steuervorteilen kaufen

Seit einigen Jahren besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen. Dazu muss der Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag mit einem Anbieter schließen. In seinem Grundsatz ist das Dienstradleasing der Übernahme eines Firmenwagens ähnlich. Der Beschäftigte schließt den Leasingvertrag über ein Fahrrad seiner Wahl mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kauft das Dienstrad und behält die Leasingraten vom Gehalt ein. Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre. Nach dem Ende der Laufzeit entscheidet der Arbeitnehmer, ob er das Dienstrad in seinen Besitz übernimmt oder ob es er zurückgibt und ein neues Fahrrad kauft. Die steuerlichen Vorteile ergeben sich durch die Höhe des Verdienstes und die Steuerklasse. Der Kauf des Fahrrades kann bis zu 33 Prozent günstiger sein.

Voraussetzungen für das Dienstrad-Leasing

Die Unternehmen können die Voraussetzungen für das Dienstrad-Leasing individuell festlegen. So sollte der Arbeitgeber einen Festvertrag haben. In der Regel darf keine Langzeiterkrankung und keine Pfändung vorliegen. Das Einkommen spielt jedoch keine Rolle. Auch für den Kauf des Dienstrades gibt es Auflagen. Grundsätzlich ist es möglich, dass sich der Arbeitgeber ein Fahrrad seiner Wahl aussucht. Auch Zubehör ist erlaubt. Dies können Anbauteile wie ein Fahrradcomputer oder andere Pedalen sein. Aber auch Fahrradtaschen oder ein Ersatz-Akku bei E-Bikes sind möglich. Das Fahrrad muss einen Mindestpreis haben. Dieser liegt bei etwa 800 EUR. Der Beschäftigte entscheidet individuell, ob er ein E-Bike oder ein hochwertiges klassisches Fahrrad nutzen möchte. Nach der Stellung der Rechnung bildet der Gesamtpreis für das Fahrrad und das Zubehör die Grundlage der Berechnung.

Möglichkeiten der steuerlichen Ersparnis

Der Gesamtpreis der Rechnung teilt sich in 36 monatliche Raten auf. Diese Raten werden vom Bruttoverdienst abgezogen. Ähnlich wie bei einem Leasingwagen, ist in die Steuerberechnung ein Geldwerter Vorteil eingerechnet. Dennoch ergibt sich eine interessante Steuerersparnis. Der Bruttoverdienst reduziert sich um die Rate für das Leasingrad. Obwohl der Geldwerte Vorteil als Einkommen hinzugerechnet ist, ergibt sich eine reale Ersparnis durch die Reduzierung der Steuerlast.

Vorteile des Dienstradleasings für den Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber profitiert durch eine Steuerersparnis vom Dienstradleasing. Darüber hinaus zeigt er sich umweltfreundlich, denn viele Beschäftigte nutzen das Dienstrad für den Arbeitsweg. Darüber hinaus dient das Dienstradleasing der Mitarbeiterbindung.

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