BDBe

,,Umweltministerium untergräbt Klimaschutz"

Das Bundesumweltministerium (BMU) ignoriert Vorgaben des Bundestages zur Ausgestaltung des CO2-Preises im Verkehr und Wärmesektor, erklärt heute der Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) in einem Statement zu einem Verordnungsentwurf aus dem BMU. Auch zertifiziert nachhaltige Biokraftstoffe will das Ministerium gegen den Willen des Gesetzgebers mit der zusätzlichen Abgabe auf Benzin und Diesel belegen und damit ab 2021 verteuern. ,,Es ist beinahe als dreist zu bezeichnen, wie das BMU Klimaschutzbemühungen im Verkehr zu untergraben versucht", so Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe.

,,Diese geplante CO2-Bepreisung von Biokraftstoffen, die die strengen europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, ist nicht sachgerecht und widerspricht vor allen Dingen dem klaren gesetzgeberischen Willen," erklärte Schindler heute in einem Statement seines Verbands. Nach dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) kann die Bundesregierung durch zusätzliche Verordnungen die Anforderungen an die Ermittlung der Brennstoffemissionen von Kraftstoffen und die Berichterstattung konkretisieren. Bei der Festlegung von Standardemissionsfaktoren müssen biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG). In dem jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf aus dem BMU soll entgegen dieser Vorgabe für nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse eine Obergrenze für die Verwendung des Null-Emissionsfaktors eingeführt werden.

Bundestag und Bundesrat haben die Freistellung biogener Kraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biomethan bei der CO2-Bepreisung von Benzin und Diesel beschlossen, ohne dabei irgendwelche Obergrenzen zu ziehen. ,,Bundesministerin Schulze solle darauf achten, dass ihr Ministerium bei der Konkretisierung des BEHG dem Gesetzeszweck entsprechend handelt und den Verordnungsentwurf berichtigen", so Schindler. (ampnet/Sm)

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