Ratgeber

Was tun nach einem Unfall?

Egal, ob selber schuld oder nicht, niemand ist vor einem Unfall gefeit. Manchmal lässt sich die Schuldfrage jedoch nicht eindeutig klären. Wie geht man in diesem Fall am besten vor und welche Maßnahmen sind allgemein nach einem Autounfall zu ergreifen? Der folgende Ratgeber gibt Antworten auf diese Fragen.

1. Unfallstelle absichern und falls erforderlich erste Hilfe leisten

Bei einem Autounfall gilt es, die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern und die Warnblinkanlage anzuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen und nicht noch mehr Menschen in den Unfall zu verwickeln. Innerorts muss das Warndreieck mindestens 50, auf Landstraßen 100 und Autobahnen 200 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Daneben empfiehlt es sich, die Warnweste anzuziehen, um selbst bei schlechten Sichtverhältnissen erkennbar zu sein. Falls es Verletzte gibt, müssen diese versorgt werden. Zusätzlich ist es wichtig, Rettungskräfte bzw. den Notdienst zu alarmieren.

2. Unfall dokumentieren und Schaden der Versicherung melden

Der Unfallort und die beschädigten Fahrzeuge sollten am besten nicht nur mit Text, sondern auch mit Fotos dokumentiert und die Schäden im Anschluss der Versicherung gemeldet werden. Bei der Begleichung ist die Schuldfrage oftmals kritisch. Dessen Schuld nachgewiesen wurde, haftet auch. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Betroffene finden Rechtsbeistand in Aschaffenburg. Bei Fenderl und Dietrich sind Fach- und Rechtsanwälte am Werk, die sich auf die Bereiche Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert haben und Betroffenen Beratung bieten und sie gerichtlich oder außergerichtlich kompetent vertreten. Bei einem Unfall ist es immer von Vorteil, zum Anwalt zu gehen. Es empfiehlt sich, sein Schweigerecht wahrzunehmen. Dies gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass man Schuld am Unfall hat. Niemand muss sich selber belasten.

3. Polizei verständigen

Betroffene sind zwar gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bei jedem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen, doch es empfiehlt sich. Das polizeiliche Protokoll vereinfacht die Beweissicherung. Dies hilft dabei, die spätere Unfallabwicklung mit dem Versicherer möglichst reibungslos zu gestalten. Wird die Polizei nicht verständigt, beispielsweise bei leichten Blechschäden, ist es wichtig, den Unfallhergang im Unfallbericht schriftlich festzuhalten und zudem eine Unfallskizze und aussagekräftige Fotos anzufertigen. Letztere sollte jeder für sich machen, da der Unfallgegner diese nicht weitergeben muss. Folgendes darf im Unfallbericht nicht fehlen:

- Namen, Anschrift und Versicherungsdaten der Beteiligten
- Ort, Datum, Uhrzeit des Unfalls
- Benennung der Unfallfahrzeuge
- Schilderung des Unfallhergangs
- Angabe erkennbarer Schäden
- Skizze der Unfallstelle
- Namen und Anschriften eventueller Zeugen
- Unterschriften der Unfallbeteiligten

Dies hilft auch dem Anwalt nach dem Autounfall erheblich. Dessen Kosten muss der Versicherer zahlen, denn sie gehören nach dem Unfall ebenfalls zum Schaden. Die Polizei sollte unbedingt hinzugezogen werden, wenn Personen verletzt wurden, schwerwiegende Sachschäden entstanden sind, die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist oder Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.

Zusammenfassung

Ein bedachtes Vorgehen ist nach einem Autounfall sehr wichtig, um sich selber und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Zunächst einmal muss die Unfallstelle abgesichert und bei Verletzten Erste Hilfe geleistet und der Notruf gewählt werden. Nach einem Verkehrsunfall besteht grundsätzlich keine Pflicht, die Polizei zu benachrichtigen. Es sollte dennoch getan werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist ein Anwalt, der im Verkehrsrecht erfahren ist. Er macht nach dem Unfall die Reparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung beim Versicherer geltend. Es ist wichtig, als Beweismittel einen Bericht inklusive Skizze des Unfallhergangs anzufertigen, der dessen Abfolge rekonstruiert. Er ist für die Regulierung des Schadens unerlässlich.

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