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Verhalten im Straßenverkehr: Was Autofahrer tatsächlich dürfen

  • In RATGEBER
  • 22. September 2023
  • Redaktion
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@ Foto von energepic.com (CC0-Lizenz)/ pexels.com

Was im Straßenverkehr richtig und wichtig ist, lernt man für gewöhnlich in der Fahrschule. Doch es gibt auch einige Dinge, die man als Autofahrer darf, ohne darüber wirklich Bescheid zu wissen. Daher schauen wir uns in diesem Artikel an, welche teils skurrilen Absichten hinterm Steuer tatsächlich erlaubt sind.

Ampel über Tankstelle umfahren

Im innerstädtischen Verkehr, der oft aus Anfahren und direkt wieder Stehenbleiben besteht, ist es äußerst verlockend, eine rote Ampel über ein benachbartes Tankstellengelände zu umfahren. Aus Angst, dass ein solches Verhalten als „Überfahren einer roten Ampel“ gewertet werden könnte, warten die meisten Autofahrer brav die Rotphase ab. Doch das müssen sie nicht! Beim Umgehen der Ampel sollte man jedoch langsam und vorsichtig die Tankstelle passieren, um niemanden zu gefährden.

Am Steuer Alkohol trinken

Gefordert wurde sie schon oft, gültig ist sie allerdings nur für Fahranfänger sowie während der Probezeit. Die Rede ist von der 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Autofahrer gilt: Mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut darf noch gefahren werden. Clever ist der Alkoholkonsum während der Fahrt jedoch nicht. Kommt es nämlich zu einem Unfall, kann von der Autoversicherung eine Schadensbeteiligung eingefordert werden.

Barfuß Auto fahren

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt kein explizites Schuhwerk beim Führen eines Kraftfahrzeugs vor. Demnach spricht auch nichts dagegen, überhaupt keine Schuhe zu tragen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich dann, wenn aufgrund der beruflichen Ausübung festes Schuhwerk Pflicht ist.

Sich nackt hinters Lenkrad setzen

Wer beim Autofahren auf das Tragen von Kleidung gänzlich verzichten möchte, kann dies auch gerne tun. Beim komplett entblößten Fahrstil sollte jedoch berücksichtigt werden, dass das Blankziehen immer dann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen. Die Routen, auf denen man nackt unterwegs ist, sollten daher mit Bedacht gewählt werden.

Als Mann auf einem Frauenparkplatz parken

Rein rechtlich spricht nichts dagegen, wenn man als Mann sein Auto auf einem Frauenparkplatz oder einem Mutter-Kind-Parkplatz abstellt. Dort zu parken ist aufgrund der kürzeren Laufwege nämlich durchaus reizvoll. Anders als auf Behindertenparkplätzen, auf denen zu parken immer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, droht auf Frauenparkplätzen kein Bußgeld. Da es sich bei Parkplätzen von Supermärkten, Parkhäusern & Co. in der Regel um Privatgelände handelt, kann jedoch ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ist der Parkplatz also gut besucht, sollte man vielleicht lieber eine der regulären Parkbuchten aufsuchen.

Das Öffnen des Kofferraums verweigern

Ist keine Gefahr im Verzug und liegt kein richterlicher Beschluss oder konkreter Verdacht vor, muss man der Forderung der Polizei, seinen Kofferraum zu öffnen, nicht nachkommen. Pflichtgegenstände, die jederzeit im Auto vorhanden sein sollten, also etwa Warnweste, Erste-Hilfe-Kasten und Warndreieck, sollten dann in der Fahrzeugkabine vorhanden sein. Denn diese darf die Polizei in jedem Fall kontrollieren.

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