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Recht: Senior gegen Krankenkasse - E-Roller ist kein Rollstuhl

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  • 8. September 2020, 10:56 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Ein E-Roller mag für Gehbehinderte praktisch sein. Ein Ersatz für einen echten Rollstuhl ist er nicht.  

Ein E-Tretroller ist kein Rollstuhlersatz. Die Krankenkasse muss eine Anschaffung daher nicht finanzieren, wie nun das Landessozialgericht Bremen entschieden hat. Geklagt hatte ein 80-jähriger Mann mit Gehbehinderung. Den von der Krankenkasse vorgeschlagenen Elektro-Rollstuhl wollte er nicht haben, da dieser nicht in sein Auto und in seinen Carport gepasst hätte. Stattdessen beantragte er die Kostenübernahme für einen E-Roller, was die Kasse verweigerte.  

Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Ein E-Roller sei ein Freizeitgerät und ein Gegenstand des täglichen Bedarfs. Die Krankenkasse müsse aber nur für Produkte zahlen, die für die Bedürfnisse von Kranken und Behinderten konzipiert seien. Darüber hinaus braucht die gesetzliche Krankenversicherung generell nur zahlen, wenn sie vor der Anschaffung gefragt wird. Der Senior hatte sich den Roller zum Zeitpunkt des Antrags aber bereits gekauft gehabt. (Az. L 16 KR 151/20)

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