Reisemobil

Ratgeber: Anhänger parken - Nach zwei Wochen ist Schluss

  • In RREISEMOBIL
  • 15. September 2020, 11:44 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Wer aus dem Wohnmobil-Urlaub kommt, parkt den Caravan gerne noch zum Entladen und Reinigen vor dem Haus. Doch das ist nur für begrenzte Zeit erlaubt. Zumindest, wenn kein Auto vorgespannt ist.  

Kurz nach der Urlaubs-Saison sieht man sie allerorten: am Straßenrand abgestellte Wohnwagen. Was für die Besitzer praktisch ist, ist aber nicht unbedingt erlaubt. Denn für das Abstellen von Caravans und allen anderen Anhängern gibt es klare Regeln.  

Ohne Zugfahrzeug darf ein Anhänger maximal zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Parkfläche darf zudem nicht durch Zusatzschilder für Pkw oder Busse reserviert sein. Ragt der Anhänger über die Parkflächenmarkierung hinaus, ist das Abstellen ebenfalls verboten. Die Deichsel sollte immer in Fahrtrichtung zeigen, um andere Verkehrsteilnehmer - vor allem Radfahrer - bei einer Kollision nicht zu gefährden.  

Zudem muss der Anhänger gegen Wegrollen gesichert sein. Mindestens mit der Feststellbremse, im Zweifel zusätzlich mit Keilen unter den Rädern. Generell muss der Hänger über eine gültige Zulassung verfügen, ansonsten ist das Abstellen im öffentlichen Raum komplett verboten. Noch strengere Regeln gelten für Hänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht. Diese dürfen in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Wochenenden gar nicht geparkt werden. Ansonsten drohen 30 Euro Bußgeld.  

Wer beim langfristigen Parken am Straßenrand kein Bußgeld riskieren will, sollte das Zugfahrzeug angekoppelt lassen. Denn für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings muss man mit temporären Parkverboten rechnen - etwa wegen Umzügen oder Baumschnittarbeiten. Es empfiehlt sich also eine regelmäßige Kontrolle.  

Aber nicht alles, was erlaubt ist, auch legitim. So sollte beim Parken beachtet werden, dass der Caravan Fußgängern beim Überqueren der Straße nicht die Sicht nimmt. Vor allem Schulkinder sind zu den typischen Wohnwagen-Parkzeiten unterwegs. Idealerweise stellt man Wohnwagen oder andere Anhänger daher nur übergangsweise im öffentlichen Verkehrsraum ab. Auch um Ärger mit den Anwohnern zu vermeiden.  

Auf Privatgrundstücken stört der Hänger hingegen niemanden und Bußgelder sind ebenfalls nicht zu befürchten. Allerdings kann das dauerhafte Abstellen eines Wohnwagens als bauliche Veränderung beurteilt werden - als Erweiterung des häuslichen Wohnraums taugt der Caravan also nicht. Wer nicht über ein eigenes Gelände zum Abstellen verfügt, findet vielleicht bei Verwandten oder Bekannten Unterschlupf. Oder sucht sich eine bezahlte Unterstell-Möglichkeit, wie sie mittlerweile vielerorts in Gewerbegebieten angeboten werden. 

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