Deutsche Umwelthilfe

Bundestag sagt Nein zum DUH-Geschäftsmodell

Der Bundestag will mit einem neu verabschiedeten Gesetz Abmahnungen durch Anwälte als Geschäftsmodell verhindern, das meldet "Die Zeit" am heutigen Donnerstag. Der Missbrauch des Abmahnrechts durch Unternehmen und Vereine werde damit künftig beschränkt. Der Gesetzesentwurf stammt noch aus dem Mai 2019 als die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sich einen Namen durch Klagen und Abmahnungen gegen Kommunen im Dieselskandal machte.

Bundesjustizministerin Christine Lamprecht will solchen Geschäftsmodellen künftig die Grundlage entzogen sehen. Vor allem Selbstständigen und kleinen sowie mittleren Unternehmen schade der Missbrauch von Abmahnungen. Genau diese Gruppe wird durch das Gesetz künftig geschützt, das auch die Streichung der Kostenerstattung für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Websites vorsieht.

Datenschutzverstöße von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern können ebenfalls künftig nicht mehr abgemahnt werden. Auch können Abmahnanwälte und -vereine sich in Zukunft nicht mehr aussuchen vor welchem Gericht sie klagen wollen. Stattdessen wird Betroffenen ein Gegenanspruch auf Kostenersatz für die Verteidigung gewährt.

Nach eigenen Angaben mahnt die Deutsche Umwelthilfe jede Woche wegen etwa 30 Verstößen ab und führt infolgedessen etwa 400 Gerichtsverfahren pro Jahr. Der brisanteste Fall war eine Unterlassungserklärung an einen Autohändler, der im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert hatte. (ampnet/deg)




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