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Streit um Leihräder und E-Roller - Gehwegparken ist erlaubt

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  • 18. September 2020, 13:16 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

In vielen Großstädten parken lässig abgestellte Miet-Räder und E-Roller die Gehsteige zu. Die Kommunen können das nicht ohne weiteres verbieten, wie die Stadt Düsseldorf erfahren musste.  

Mietfahrräder und E-Scooter dürfen in Düsseldorf auch weiterhin auf Gehwegen abgestellt werden. Die Verwaltung der Landeshauptstadt muss ein entsprechendes Verbot nun erst einmal zurückziehen. Mit diesem wollte die Kommune eigentlich Probleme mit zu vielen und zu rücksichtslos geparkten Rädern und Rollern in den Griff bekommen.  

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verbot nun vorläufig ausgesetzt, nachdem sich ein bundesweit tätiger Mietfahrradanbieter beschwert hatte. Der Entscheidung zufolge ist das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs zu gestatten. Anders sähe die Sache aus, wenn Fahrräder oder Roller vornehmlich zu Werbezwecken auf dem Gehsteig platziert würden.  

Das Gericht wies darüber hinaus darauf hin, dass die Stadt das Wildpark-Problem auch lösen könnte, indem sie besondere Flächen ausweist, zu deren ausschließlicher Nutzung die Mobilitätsanbieter verpflichtet werden könnten. Das hat die Stadt jedoch bislang unterlassen. Gegen den Beschluss kann die Verwaltung nun Beschwerde beim OVG Münster einlegen. (Az.: 16 L 1774/2)

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