Straßenverkehr

Auch Radfahrer ohne Helm haften nicht mit

  • In FAHRRAD
  • 22. Februar 2021, 09:45 Uhr
  • Andreas Reiners
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mid Groß-Gerau - Klare Sache: Ein Helm schützt vor Verletzungen. Aber er ist (noch) nicht Pflicht. Pixabay.com

Auch wenn Radfahrer keinen Helm tragen, haften sie nicht bei Unfällen. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. Fahrradhelme seien nicht so sehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen, hieß es bereits 2014 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Bedeutet: Fahrradfahrer haften bei einem Unfall nach wie vor nicht mit, wenn sie keinen Helm tragen.


Auch wenn Radfahrer keinen Helm tragen, haften sie nicht bei Unfällen. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. Fahrradhelme seien nicht so sehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen, hieß es bereits 2014 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Bedeutet: Fahrradfahrer haften bei einem Unfall nach wie vor nicht mit, wenn sie keinen Helm tragen.

Nach wie vor tragen etwa 80 Prozent der Erwachsenen innerorts beim Fahrradfahren keinen Helm, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das wegweisende Urteil.

Der Fall: Eine Radfahrerin wurde von einem rechtsabbiegenden Autofahrer schwer verletzt. Sie fiel auf den Kopf und erlitt unter anderem eine Schädelfraktur. Bei dem Unfall trug sie keinen Helm. Die Versicherung hatte nur 15.000 Euro gezahlt und meinte, die Radfahrerin sei deswegen an den Verletzungen mit Schuld. Vor dem Landgericht wollte die Frau neben dem Schadensersatz auch ein höheres Schmerzensgeld durchsetzen. Ergebnis: Sie hat keine Mitschuld an den Verletzungen, obwohl sie keinen Helm getragen hat. Es sei nach wie vor die allgemeine Verkehrsauffassung, beim Radfahren keinen Helm zu tragen: "Auch der heutige Erkenntnisstand hinsichtlich der Möglichkeiten, dem Verletzungsrisiko durch Schutzmaßnahmen zu begegnen, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass ein Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhält, wenn er einen Helm trägt."

Allerdings hielt das Gericht, trotz der schweren Verletzungen, das in der ersten Instanz zugesprochene Schmerzensgeld von 25.000 Euro für zu hoch. Die Frau erhielt schließlich 20.000 Euro.

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