Radfahrer

So wird der Nachwuchs fit fürs Fahrrad

  • In FAHRRAD
  • 16. April 2021, 11:30 Uhr
  • Rudolf Huber
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mid Groß-Gerau - Eltern sollten das Radfahren unbedingt mit ihren Kindern gemeinsam üben. cocoparisienne / pixabay.com

Pünktlich zum Frühlingserwachen melden sich viele begeisterte Radler aus dem Winterschlaf zurück. Das gilt natürlich auch für Kinder. Doch wie wird der Nachwuchs fit für den Verkehr gemacht und welche Regeln muss man dabei beachten?


Pünktlich zum Frühlingserwachen melden sich viele begeisterte Radler aus dem Winterschlaf zurück. Das gilt natürlich auch für Kinder. Doch wie wird der Nachwuchs fit für den Verkehr gemacht und welche Regeln muss man dabei beachten?

Wenn kleine Kinder mit drei oder vier Jahren Fahrrad fahren gelernt haben, sind die Eltern mit Recht stolz. Man darf aber nicht übersehen, dass sich diese neue Fertigkeit auf den reinen Bewegungsablauf des Radfahrens beschränkt. "Die Kleinen können noch nicht anderen Leuten ausweichen, gezielt bremsen, Entfernungen abschätzen und ihr Verhalten anpassen", so die ARAG-Experten. Das würden sie erst durch Versuch und Irrtum und durch Nachahmung der Erwachsenen lernen. Eltern sollten das Radfahren also unbedingt mit ihren Kindern gemeinsam üben.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr von der Fahrbahn ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Gibt es einen von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen sie auch diesen benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

Seit Ende 2016 ist auch das Mitfahren einer geeigneten Begleitperson mit dem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg erlaubt. Doch Vorsicht: Die StVO spricht ganz gezielt von einer Begleitperson, nicht von beiden Eltern oder der ganzen Familie.

Zwischen acht und zehn Jahren darf der Nachwuchs dann wählen, ob er die Fahrbahn oder den Gehweg benutzt. Kinder über zehn Jahre dürfen die Gehwege nicht mit Fahrrädern befahren, sie müssen sich an die gleichen Vorschriften wie die Erwachsenen halten.

Weil Kinder unter acht Jahren grundsätzlich von der Fahrbahn ausgeschlossen sind, ist für sie rein rechtlich auch kein verkehrssicheres Fahrrad notwendig. Die ARAG-Experten empfehlen allerdings ausdrücklich, auch die Fahrräder des Nachwuchses verkehrssicher zu machen. Unverzichtbar bei jedem Meter auf dem Rad ist das Tragen eines Fahrradhelms. Ratsam ist auch Schutzkleidung wie Ellenbogen- und Knieschoner.

Thema Stützräder: Die erleichtern das Erlernen des Fahrradfahrens nicht, weil sie ein völlig falsches Fahrgefühl vermitteln und das nötige Ausbalancieren während der Fahrt nicht erlernt wird. Später muss das Fahrradfahren dann noch einmal neu gelernt werden.

Tipp: Wenn ein Kind große Schwierigkeiten mit dem Balancehalten hat, sollten die Eltern besser die Pedale abmontieren und das Fahrrad als Laufrad nutzen. Sobald das gut funktioniert, können die Pedale wieder montiert und das eigentliche Radfahren gelernt werden.

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