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Einigung zur Reform des Bußgeldkatalogs - Dauerbaustelle beseitigt

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  • 19. April 2021, 09:26 Uhr
  • Hanne Schweitzer/SP-X
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Neben Tempoverstößen wird auch Falschparken künftig teurer Foto: DVR

Die Bußgelder werden deutlich erhöht, das Fahrverbot aber nicht verschärft: Das sind die für Autofahrer wichtigsten Punkte im neuen Bußgeldkatalog.

Nach monatelangen Diskussionen haben Bundesregierung und Länder zur Reform des Bußgeldkatalogs einen Kompromiss gefunden. Weil die im April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle einen Formfehler enthielt, gelten seit Juli vorübergehend wieder die Regeln des alten Bußgeldkatalogs. Im Spätsommer sollen die neuen Regeln den Bundesrat passieren und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte:

Die Bußgelder für Tempoverstöße werden teilweise verdoppelt: So kostet beispielsweise die Überschreitung des Tempolimits innerorts von 11 bis 15 km/h 50 Euro statt zuvor 25 Euro; wird man mit 20 km/h zuviel außerorts geblitzt, kostet das 60 statt 30 Euro (alle neuen Regeln auf der Seite des Verkehrsministeriums nachzulesen unter bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/update-stvo-novelle.html). Anders als in der StVO-Novelle aus April 2020 vorgesehen, werden die Regelungen zu Fahrverboten nicht verschärft.

Falschparken wird nun erheblich teurer: Das Knöllchen für das Abstellen im Park- oder Halteverbot kostet nun bis zu 55 statt zuvor 15 Euro. Auch weitere Parkverstöße werden strenger geahndet: Parken und halten auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe kostet bis zu 110 Euro, in der Feuerwehrzufahrt bis zu 100 Euro, auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz 55 Euro. Außerdem wird ein neuer Tatbestand eingeführt: Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge parkt, zahl 55 Euro.  

Eine strengere Handhabe hat die Polizei nun auch beim unerlaubten Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse: Dies wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Außerdem wird das ,,Auto-Posing" teurer: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

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