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Ratgeber: Verbandskasten im Auto - Vorsicht vorm Verfallsdatum

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  • 14. April 2015, 16:28 Uhr
  • Adele Moser/SP-X

Man braucht ihn glücklicherweise fast nie, doch er ist trotzdem wichtig: Einen Verbandskasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Genauso auch, was reingehört. Und das hat sich seit Jahresbeginn geändert. Nicht nur deswegen sollte der Inhalt kontrolliert werden.

Eigentlich sollte man meinen, dass Pflaster und Binden kein Verfallsdatum haben. Da aber zwischen sauber und steril durchaus ein Unterschied besteht, lohnt der gelegentliche Blick in den Verbandskasten. Seit Beginn dieses Jahres gilt für das Erste-Hilfe-Set im Auto zudem eine geänderte Norm. Dabei wurden einige Artikel gestrichen, andere kamen hinzu.

Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Ist das Verfallsdatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Denn die Lebensdauer einiger Produkte ist eingeschränkt. Beispielsweise sind Kompressen steril, dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen werden die Materialien unbrauchbar, die Klebefähigkeit lässt nach.

Neu aufgenommen wurden unter anderem ein 14-teiliges-Pflasterset, spezielle Verbandpäckchen sowie zwei Hautreinigungstücher. Nicht mehr zum Pflicht-Inhalt gehören jetzt ein Verbandstuch, vier Wundschnellverbände sowie Mullbinden.

Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung laut dem ADAC einen sogenannten geringen Makel. Zwar erhält der Autofahrer dann trotzdem seine Plakette, aber der Makel im Protokoll bleibt stehen. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei fehlendem Erste-Hilfe-Set auch ein Verwarngeld von fünf Euro drohen.

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