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Recht: Trotz Ladesäule keine Sonntagsöffnungen erlaubt - Supermärkte sind keine Tankstellen

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  • 15. Juni 2021, 12:40 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X
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Supermärkte dürfen auch dann nicht sonntags öffnen, wenn sie über eine Ladesäule verfügen Foto: SP-X

Mit einer Ladesäule auf dem Kundenparkplatz wird ein Supermarkt auch zur Tankstelle. Doch an den Ladenöffnungszeiten ändert das nichts.

Von Supermärkten betriebene Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge legitimieren keine Sonntags- und Feiertagsöffnungen der Verkaufsstelle. Der entsprechende Antrag einer Betreiberin zur Öffnung ihres Supermarktes an Sonntagen wurde laut dem Portal ,,RA Online" jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. (4 L 162/21)

Im vorliegenden Fall berief sich die Betreiberin auf das Berliner Ladenöffnungsgesetz, welches es Tankstellen erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen Reisbedarf-Artikel zu verkaufen. Da auf dem Parkplatz ihres Bio-Marktes Autos Strom tanken können, öffnete sie auf Berufung auf diese Ausnahmeregelung ihr Geschäft zum Verkauf von Lebensmitteln. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ordnete jedoch an, ihren Betrieb mit sofortiger Wirkung sonn- und feiertags geschlossen zu halten. Daraufhin stellte die Supermarkt-Betreiberin einen entsprechenden Gegenantrag beim Verwaltungsgericht Berlin, den dieses im Eilverfahren zurückwies.

Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit der Tatsache, dass die Antragstellerin den Betrieb einer Tankstelle weder angemeldet habe noch diesen auf ihrer Homepage bewerbe. Außerdem sei das Angebot des Stromtankes auf die eigenen Kunden beschränkt und mit einem Kaufvorgang verknüpft, was wiederum das Leitbild der Tankstelle geradezu umkehre.

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