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Leser fragen - Experten antworten - Chiptuning: Erst Eintragen, dann fahren

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  • 9. Mai 2019, 09:23 Uhr
  • Elfriede Munsch/SP-X

Einen leistungsschwachen Motor einfach und günstig durch ein Chiptuning aufrüsten: Davon träumen viele Autobesitzer. Die Sache ist aber anspruchsvoller als viele glauben.

Frage: Ich möchte gern die Leistung meines Autos durch Chiptuning erhöhen. Ist das erlaubt?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS. Grundsätzlich ist die Steigerung der Motorleistung durch Chiptuning nicht verboten. Allerdings gibt es dabei einige Dinge zu beachten.

Zunächst gilt es zu klären, was man unter Chiptuning versteht, wie alt das Fahrzeug ist, dessen Motorleistung erhöht werden soll und über welche Motorentechnologie es verfügt.

Unter Chiptuning versteht man heute die Möglichkeit, über das Aufspielen einer neuen Software oder den Einbau eines zusätzlichen Steuergeräts Ladedruck, Einspritzzeiten und Kraftstoffmenge so zu verändern, dass Leistung und Drehmoment des Motors steigen. Man nutzt so die Tatsache, dass die meisten Automobilhersteller das Leistungspotenzial ihrer Motoren nicht komplett ausreizen. Es handelt sich hier um einen elektronischen Eingriff, der vergleichsweise einfach vonstattengehen kann. Anders als bei dem klassischen Motortuning finden keine Veränderungen an Motorbauteilen statt.

Der Begriff ,,Chiptuning" kommt allerdings von der ursprünglichen Umsetzungsform dieser Leistungssteigerungsvariante. Dabei wird ein Chip auf dem die Motorsteuerungsparameter gespeichert  sind (auch Eprom genannt) vom originalen Steuergerät ausgelötet und durch einen Chip mit der Tuningsoftware ersetzt. Bei Fahrzeugen mit einer genormten Schnittstelle des Motorsteuergerätes (OBD: am Steuergerät und/oder BDM: im inneren des Steuergerätes) wird diese Variante nicht mehr angewendet.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht alle Motoren für das elektronische Tuning geeignet sind. Am besten funktioniert es mit aufgeladenen Aggregaten; dabei spielt es keine Rolle, ob ein Turbo oder Kompressor für die Aufladung zuständig ist oder ob es sich um einen Benziner oder Diesel handelt. Das Fahrzeug sollte jedoch nicht zu alt sein beziehungsweise sollte über keine allzu hohe Laufleistung verfügen, da mit erhöhter Leistung unter Umständen auch der Verschleiß und die Beanspruchung der Bauteile steigt.

Man sollte sich auch bewusst machen, dass die Leistungssteigerung nur in einem gewissen Rahmen sinnvoll ist. Auch wenn zum Beispiel ein Fahrzeughersteller einen Motor mit gleichem Hubraum aber mit unterschiedlichen PS-Stärken verkauft, sagen wir mit 100, 130 oder 150 PS, handelt es sich doch nicht jeweils um das baulich identische Triebwerk. Bei dem 150 PS-Aggregat werden sicherlich andere - strapazierfähigere - Bauteile als beim 100 PS-Motor verwendet. Würde man den kleinen jetzt um 50 PS hochrüsten, sind etwa Ladekühler oder Einspritzdüsen nicht auf die gestiegene Belastung ausgelegt. Schlimmstenfalls kann es zu einem Motorschaden kommen. Der Verschleiß von Kupplung und Bremsanlage ist zudem höher. Man darf auch die Reifen nicht vergessen. Sind sie für die Mehrbelastung geeignet?

Dem besten Kumpel und versierten Autoschrauber sollte man daher sein Fahrzeug nicht für diese Arbeiten überlassen und stattdessen unbedingt einen erfahrenen und seriösen Anbieter fürs Chiptuning wählen. Dieser berät und rät im Zweifelsfalle auch von einem solchen Vorhaben ab. Die Entscheidung, sich in qualifizierte Hände zu begeben, hat aber noch weitere Vorteile. Denn neben der Beratung, was technisch möglich und sinnvoll ist, kommt noch der rechtliche Aspekt ins Spiel. Und dieser hat es in sich.

Jede Veränderung an der Motorleistung muss geprüft, genehmigt und eingetragen werden. Ein seriöser Anbieter wird immer ein modellbezogenes gültiges Prüfzeugnis vorlegen können, so dass ein Eintrag keine Probleme bereitet. Liegt für das geplante Chiptuning nur ein Mustergutachten vor, wird es teuer. Eine Einzelabnahme durch einen dazu berechtigten Prüfer kostet. Kann gar kein unabhängiges Gutachten vorgelegt werden aus dem die jeweilige Modifikation und ihr Einfluss auf das Abgas- und Geräuschverhalten hervorgehen, ist eine Eintragung grundsätzlich ausgeschlossen und 100 Prozent illegal. Ganz wichtig: Die Leistungssteigerung muss immer in die Fahrzeugpapiere vor dem ersten Losfahren eingetragen werden. Ohne Nachweis der Zulässigkeit der Leistungssteigerung erlischt die Betriebserlaubnis und die Herstellergarantie fürs Fahrzeug. Wer ohne Eintragung unterwegs ist und erwischt wird, zahlt mindestens 50 Euro Bußgeld. Ist dadurch eine wesentliche Umweltbeeinträchtigung nachweisbar werden 90 Euro fällig. Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch diese Modifikation kommen zu den 90 Euro noch ein Punkt in Flensburg dazu. Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot. Bei einem Unfall kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern. Auch wenn nicht immer zwingend die Versicherungsprämie steigt, sollte man diese Änderung immer der Versicherung melden. Für den Fall, dass durch das gestiegene Betriebsrisiko des Leistungsplus die Prämie ansteigt, muss man diese in seine Kostenkalkulation fürs Tuning einrechnen

Teurer werden kann auch die Kfz-Steuer: Diese wird unter anderem auch nach dem CO2-Ausstoß des Motors berechnet. Ergeben sich durch das Tuning höhere CO2-Werte und / oder verändert sich die Emissionsschlüsselnummer des Fahrzeugs, erhöht sich damit der zu zahlende Steuerbetrag. Auch aus diesem Grund ist es wichtig die Leistungssteigerung umgehend in die Fahrzeugdokumente zu übertragen, da man sonst zusätzlich Gefahr läuft, wegen Steuerbetrug belangt zu werden.

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