Oldtimer

Bedrohte Art? - die Oldtimerszene boomt trotz Preisanstieg von Benzin und Diesel

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Gut erhaltene Oldtimer fallen unter einen vergünstigten Steuersatz! @ analogicus (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Kfz ab einem Alter von 30 Jahren gelten als Oldtimer. Ein H-Kennzeichen spart in der Regel viele Kosten. Jetzt online informieren.

Für den Liebhaber ist ein gut erhaltener Oldtimer das höchste der automobilen Gefühle! Für den Großteil der Bevölkerung sind alte Autos eher ein Fass ohne Boden, das einen Haufen Ausgaben verursacht. Sie vergleichen auf https://dein-motorvergleich.de/ verschiedene Werkstätten und schauen nur auf den vordergründigen Kostenfaktor.

Dabei hat ein Oldtimer auch seine ganz eigenen Vorteile. Er kann mit einem vergünstigten Steuersatz gefahren werden und hat zudem Zugang zu den städtischen Umweltzonen. Damit ein Kfz als Oldtimer angemeldet werden kann, müssen einige Faktoren beachtet werden.

Noch nie so viele Oldtimer wie heute

Besitzer von alten Autos haben einen schweren Stand. Es droht eine Umweltkatastrophe und die Preise für Benzin und Diesel sind auf einen historischen Höchststand gestiegen. Auch jüngere Modelle mit Verbrennungsmotor werden aussortiert und durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie den Elektromotor ersetzt.

Eine Kategorie von Altfahrzeugen jedoch bleibt von den Bemühungen der Verkehrswende weitestgehend verschont - die Oldtimer. So registrierte das KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) Anfang letzten Jahre gut 650.000 historische Fahrzeuge auf den Straßen der Republik. Innerhalb von 10 Jahren hat sich der Bestand somit verdreifacht. Gezählt wurden dabei reine Oldtimer mit einem Alter von mehr als 30 Jahren. Zudem fielen einige Youngtimer aus den 1990er Jahren, die schon Kultstatus erreicht haben, unter diese Rechnung.

Lohnt sich eine Anmeldung als Oldtimer?

Neben des erhöhten Verbrauchs und den Instandhaltungskosten bietet ein Oldtimer auch einige Vorteile. Neben dem erhabenen Fahrgefühl sind es vor allem die Unterhaltskosten für Steuer und Versicherung, welches ein Oldtimer attraktiv machen kann. Um als solcher eingestuft zu werden, benötigt das Fahrzeug das sogenannte H-Kennzeichen.

Was ist ein H-Kennzeichen?

Dieses besondere Kennzeichen wurde 1997 eingeführt. Es dient der Förderung des Erhalts von historischen Autos, LKW und Motorrädern. Dabei steht das “H” für “historisch”. Es darf an Motorfahrzeuge angeschraubt werden, deren Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt.
Wie jedes andere Fahrzeug benötigt auch der Oldtimer eine gültige Hauptuntersuchung beim TÜV: Zudem ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) vorzuweisen.

Was kostet eine H-Zulassung?

Damit ein Kfz für ein H-Kennzeichen zugelassen wird, ist neben den Anmeldegebühren beim TÜV mit folgenden Ausgaben zu rechnen:

• Um die 40 Euro Zulassungsgebühren.
• Ein Wunschkennzeichen kostet rund 20 Euro mehr.
• Die Herstellung der Nummernschilder schlägt mit 40 Euro zu Buche.
• Für das Oldtimer-Gutachten rechnet der TÜV zwischen 80 und 200 Euro ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beim Straßenverkehrsamt werden dann folgende Unterlagen benötigt, damit ein H-Kennzeichen ausgestellt werden kann:

• Gültiger Reisepass oder Personalausweis mit einer aktuellen Meldebestätigung.
• Kfz-Schein und Kfz-Brief
• Gültiges Oldtimer Gutachten
Gültige TÜV-Plakette
• Elektronische Versicherungsbestätigung
• Bisher genutzte Kennzeichen

Vorteile einer Oldtimer-Zulassung

Die Vorteile einer H-Zulassung liegen auf der Hand. Es handelt sich um Kostenvorteile sowie einige Sonderregelungen, die den meisten Haltern von Oldtimern entgegenkommen.

• Einheitliche Kfz-Steuer von jährlichen 191 Euro
• Günstige Einstufung in der Versicherung
• Wegfall der Grünen Plakette
• Uneingeschränkte Zu- und Durchfahrt bei innerstädtischen Umweltzonen



Allerdings sollte beachtet werden, dass besonders bei Kleinwagen der Oldtimer-Preisbonus bei der Steuer nicht ins Gewicht fällt. Es kann sogar sein, dass unter diesem Gesichtspunkt eine herkömmliche Anmeldung billiger kommt als ein H-Kennzeichen.

Was bedeutet kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut?

Bevor das H-Kennzeichen beantragt werden kann, muss es von einem Gutachter als Kulturgut eingestuft werden. Dieser orientiert sich nach folgenden Gesichtspunkten:

• Die Erscheinung des Fahrzeugs muss dem am Tage der Erstzulassung gleichen.
• Modifikationen dürfen nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen vorgenommen worden sein.
• Das Kfz muss sich von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand abgrenzen.
• Normale Gebrauchsspuren sind erlaubt, technische Mängel und Unfallrestschäden dagegen nicht.
• Eine unsachgemäße Instandsetzung darf nicht vorgenommen worden sein.
• Alle wesentlichen Teile bedürfen des Originalzustandes.

Oldtimer-Klassifizierung

Oldtimer werden nach der Methode des Oldtimer-Weltverbandes (FIVA) klassifiziert, der alte Autos nach dem Baujahr ordnet und in 7 verschiedene Klassen einteilt.

• Klasse G: Oldtimer ab dem Baujahr 1971, die mindestens 30 Jahre alt sind
• Klasse F: 1961-1970
• Klasse E: 1946-1960 (Post War)
• Klasse D: 1931-1945 (Post Vintage)
• Klasse C: 1919-1930 (Vintage)
• Klasse B: 1905-1918 (Veteran)
• Klasse A: gebaut bis einschließlich 1904 (Ancestor)

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