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Hohe Spritpreise - ,,Gewerbediesel" verstößt gegen EU-Recht

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  • 20. Mai 2022, 07:41 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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Bei der Kraftstoffsteuer hat die Regierung nicht ungegrenzt Spielraum Foto: SP-X

Angesichts der hohen Spritpreise werden immer wieder Steuersenkungen gefordert. Im Falle von ,,Gewerbediesel' ist das nach Ansicht der Regierung nicht möglich.

Die Einführung eines steuerbegünstigten ,,Gewerbediesels" ist laut Bundesregierung keine Option zur Entlastung der Wirtschaft. Die Energiesteuerrichtlinie der EU ließe eine Differenzierung nur zu, wenn der Steuersatz für gewerblichen Dieselkraftstoff nicht unter den am 1. Januar 2003 national gültigen Steuersatz gesenkt würde. Da die Besteuerung seit Anfang 2003 nicht geändert wurde, würde ein niedriger Energiesteuersatz für ,,Gewerbediesel" gegen Europarecht verstoßen, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage des Parlaments.  

Die Einführung von Gewerbediesel wird seit dem starken Anstieg der Spritpreise immer wieder öffentlich diskutiert. Zuletzt hatte unter anderem Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger das Senken des Literpreises durch Steuererleichterungen auf 1,50 Euro gefordert. 

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