Ratgeber

Online-Zulassungen für Kfz in der Corona-Krise

Auch die Kfz-Zulassung in Deutschland ist von der Corona-Krise betroffen. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen ist derzeit nur mit Einschränkungen möglich. Zwar sind inzwischen einige Zulassungsstellen wieder geöffnet - sofern ein Termin vereinbart wurde - doch ist die Online-Zulassung mit ''i-Kfz'' nach wie vor eine Alternative.

Geöffnete Zulassungsstellen - mit Einschränkungen

Die Kfz-Zulassung in der Zulassungsstelle erfordert in fast allen Bundesländern eine Terminvereinbarung. Der Publikumsverkehr soll reduziert und kontrolliert erfolgen. Die genauen Regelungen für Kfz-Zulassungen, Führerschein und Hauptuntersuchungen variieren je nach Bundesland. Es zeigt sich, dass auch in Corona-Zeiten die Behörde eine Behörde bleibt. Wer also einen Termin für eine Kfz-Abmeldung hat, kann möglicherweise nicht gleichzeitig eine Neuzulassung beantragen - obwohl diese nur wenige Minuten beansprucht und alle Unterlagen vorliegen. Zwischen den beiden Terminen können durchaus einige Wochen liegen. 

Fahrzeugzulassungen - Ihre Alternativen in der Krise

Allen Widrigkeiten zum Trotz gibt es in Corona-Zeiten auch gute Nachrichten: Nach wie vor lässt sich das Wunschkennzeichen auch online bei https://wunschkennzeichen-reservieren.jetzt/ vorab auswählen. Auch die Fahrzeugzulassung muss nicht persönlich erfolgen: 
- dem Händler die Zulassung übergeben
- einen professionellen Zulassungsservice beauftragen
- über "i-Kfz" das Fahrzeug online zulassen

Keine Kfz-Zulassung ohne die eVB-Nummer

Für jede Kfz Anmeldung, Ummeldung oder Wiederzulassung muss eine Bestätigung des Kfz-Versicherers vorliegen. Die siebenstellige eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) garantiert den Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Allerdings ist die eVB nicht unbegrenzt gültig. Einige Versicherer vergeben die eVB mit einem Gültigkeitszeitraum von 8 Monaten (HDI), andere beschränken sich auf 42 Tage (Helvetia). Vor dem persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle sollte das Ausstellungsdatum und der Gültigkeitszeitraum nochmals überprüft werden. Ist die eVB-Nummer abgelaufen, kann bei Versicherungsgesellschaft telefonisch oder per E-Mail formlos eine neue Versicherungsbestätigung angefordert werden. 

"i-Kfz" - die Online-Zulassung für Fahrzeugen

Auch die Online-Zulassung des Fahrzeugs ist nicht ganz ohne Tücken. Das Portal ist seit 2015 aktiv, doch ist derzeit nur in Bayern eine Zulassung auch ohne aktivierte Online-Ausweisfunktion möglich (Stand Juli 2020). Dem bayerischen i-Kfz-Portal genügt die persönliche "Bayern ID". Die Online-Zulassung über i-Kfz dauert nur wenige Minuten. Nach 2 bis 3 Werktagen treffen die neuen Fahrzeugpapiere und Prüfsiegel mit der Post ein. Keine Wartezeiten, weltweiter Online-Zugang und 24/7 geöffnet - das kommt dem Bürger gerade recht.

Für die Online-Zulassung auf i-Kfz müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Sicherheitscodes auf Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Ausweis-Lesegerät
- Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2 

Unterlagen für die Online-Zulassung

Neben dem für die Online-Nutzung freigeschalteten Personalausweis müssen bei der Online-Kfz-Zulassung weitere Unterlagen vorliegen. Die Nutzung des Online-Portals ist bei Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Prinzip gleich. Je nach Antrag können allerdings verschiedene Angaben erforderlich sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
- HU-Bericht bei Gebrauchtwagen

Aktivierte Online-Ausweisfunktion - so geht's 

Mit der Ausstellung des Personalausweises versendet die Bundesdruckerei eine 5-stellige Geheimzahl (PIN). Um den Personalausweis zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Ausweis auf das Kartenlesegerät legen oder einschieben
- Die 5-stellige PIN der Bundesdruckerei eingeben
- Eine 6-stellige PIN wählen, die als persönliche Geheimzahl dient.

Der Personalausweis kann auch auf der Ausweisbehörde von Stadt oder Gemeinde (Ordnungsamt, Bürgeramt) freigeschaltet werden. 

Gebrauchtwagen ummelden auf i-Kfz

Wird das alte Kennzeichen beibehalten, kann nach der Online-Ummeldung sofort losfahren. Nach der Legitimation auf dem Portal werden die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen I und II freigelegt und die Daten im Portal eingegeben. Weitere Angaben zur Hauptuntersuchung, eVB-Nummer und zum Kfz-Kennzeichen sowie evtl. der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sind erforderlich. Zur Abbuchung der Kfz-Steuer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ist die IBAN des Bankkontos zu hinterlegen. 

Das Auto auf i-Kfz abmelden

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Kennzeichen eingeben. Die Sicherheitscodes des Kennzeichens und der Zulassungsbescheinigung I eingeben. Nach der Zahlung der Abmeldegebühren wird die Abmeldebestätigung online versendet.

STARTSEITE