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Recht: Fußgängerampeln - Schwule Ampelmännchen dürfen bleiben

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  • 3. August 2022, 14:18 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X
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In München scheiterte ein Bürger mit seiner Klage gegen schwule Ampelmännchen Foto: SP-X

In Deutschland bestimmt ein genaues Regelwerk, wie eine Lichtzeichenanlage auszusehen haben. Doch es lässt den Städten auch durchaus kreative Spielräume - die gelegentlich zu Streit führen.

Die ,,homosexuellen" Ampelfiguren in München dürfen bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage eines Bürgers der Landeshauptstadt abgewiesen. Die Piktogramme seien eine Botschaft der ,,Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen" und würden auch Betrachter mit anderer sexueller Orientierung nicht in ihren Rechten verletzen. (Az.: 11 ZB 21.1777)

Die Ampelfiguren zeigen Bilder von offensichtlich lesbischen und schwulen Paaren. Sie waren im München 2019 installiert worden, erstmals wurden sie 2015 anlässlich des Eurovision Song Contest in Wien montiert. In Deutschland regeln eigentlich die bundesweit geltenden ,,Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) die Gestaltung von Ampelsignalen. Spätestens seit der Wiedervereinigung sind jedoch verschiedene lokale Abweichungen zu beobachten. Neben dem bekannten Ost-Ampelmännchen gibt es in Emden etwa Fußgängerampeln, die die Silhouette des aus dem Ort stammenden Komikers Otto Waalkes zeigen. Und in Düsseldorf zeigen Ampel für Fußgänger eine eigentlich nicht vorgesehene Gelbphase.

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