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Sonst noch was - Recht interessant

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  • 14. August 2022, 09:20 Uhr
  • Günter Weigel/SP-X
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Sonst noch was Foto: SP-X

Deutsche Verwaltungen arbeiten auch in Krisenzeiten nach ihren Regeln. Wer gegen Entscheide klagt, kann, muss aber nicht gewinnen. Anders als Bahnkunden, die gewinnen in Zukunft Zeit. Nämliches versuchen Autofahrer auch, aber nicht immer legal. 

Klimakrise, Energiekrise, Krieg in Europa; das ist alles nichts, was hiesige Verwaltungen oder Gerichte aus dem Tritt bringen würde. Hier wird gearbeitet. Und zwar ordentlich. Meistens jedenfalls und manchmal sogar zu ordentlich. Letzteres beschäftigte das Verwaltungsgericht in Trier. Es befand, dass es doch eher albern sei, wenn eine Polizeibehörde für ein beschlagnahmtes fehlerhaftes Nummernschild pro Tag 7 Euro Verwahrentgelt berechnet, statt es zu entsorgen, wenn es denn nicht abgeholt werde. Genau genommen ging es nicht um die 7 Euro, sondern darum, dass die Behörde das Nummernschild insgesamt 333 Tage verwahrte und die aufgelaufene Summe von knapp 2.300 Euro gerne vom Besitzer des Nummernschildes eintreiben wollte. Der wehrte sich und bekam Recht. 

Anders als der Kläger, der wegen des vermeintlich unbotmäßigen Abschleppens seines Fahrzeugs vor Gericht zog. Vom Parkplatz entfernt wurde sein Auto, weil der Dienststempel auf seinem Behindertenausweis nicht mehr lesbar war. Die Kontrolle des Stempels obliegt dem Eigner des Ausweises. Und natürlich dem Ordnungsamt, wenn es denn auf Parksünderjagd ist. Das Abschleppen erfolgte deshalb zu Recht, erkannte das Landgericht Koblenz. Tatsächlich hatte der Kläger wohl schon das eine oder andere Mal just wegen der ausbleichenden Wirkung der Sonne auf den Ausweis hinter der Windschutzscheibe einen neuen Ausweis erhalten. Jetzt hatte er wohl einfach zu lange gewartet oder sich geärgert, dass die Behörde keine tauglichere Farbe verwendet. 

Lange warten mussten Bahnkunden beim Umsteigen bislang selten, jedenfalls theoretisch und wenn es nach dem Fahrplan ging. In den vom Buchungssystem vorgeschlagenen Verbindungen bei längeren Reisen waren Umsteigezeiten von wenigen Minuten bislang die Norm. Passagiere, die in der Folge den Anschluss verpassten allerdings auch. Daraus hat man nun gelernt, und zeigt solche Umsteigemöglichkeiten nicht mehr an. Cleverer Zug von der Bahn. Ist der ICE oder IC zufällig doch mal pünktlich, erreicht der Fahrgast einen früheren Anschluss als geplant und freut sich. Verläuft alles normal, also mit den üblichen Abweichungen, wartet man eben wie geplant. Je nachdem wo man wartet, kann man allerdings lange warten. 

Zum Beispiel demnächst an der rechtsrheinischen Strecke der Regionalbahn 8. Die stellt jetzt kurzerhand für fünf Wochen den Betrieb ein, weil der Bahn das Personal ausgeht. Dem Vernehmen nach ist der Krankenstand zu hoch. Wir vermuten, dass die zweifellos sehr ordentlich arbeitende Personalabteilung brav die Krankmeldungen mit Durchschlag abheftet aber keinesfalls befugt ist, irgendwie Ersatz zu organisieren. Vielleicht ist auch das Fax für etwaige Anfragen bei anderen Dienststellen kaputt.

Wie man moderne Technik hilfreich einsetzt, macht derweil die Münchner Polizei vor. Eine Dame war auf offener Straße von Trickdieben bestohlen worden. Die Bösewichte wurden allerdings auf frischer Tat gefilmt - von einem am Straßenrand parkenden Tesla im Wächter-Modus. Der soll das Auto vor Vandalismus schützen. Die Kameras des Fahrzeugs sind in Habacht-Stellung. Nähern sich Personen oder registriert das Auto Erschütterungen, werden die jeweils letzten zehn Minuten der Aufnahmen gespeichert. Den Stick dazu wertete die Münchner Polizei aus und bekam so Bilder der Diebe. Die permanente Kameraüberwachung des Straßenumfelds ist Datenschützern übrigens ein Dorn im Auge. Aber das ist ein anderes Thema.

Überwacht, und zwar ganz legal, wird bekanntlich der Straßenverkehr mit vielen festinstallierten Blitzern. In Europa stehen die meisten davon natürlich nicht in Deutschland. Wir liegen mit gerade mal 4.881 Anlagen weit hinter Italien (10.776) und Großbritannien (7.274). Die meisten stehen in Russland. Dort kontrollieren 18.383 festmontierte Blitzer den Straßenverkehr und was auch sonst noch immer. 

Hierzulande darf man als Ausgleich zur geringen Blitzerdichte keine Blitzerwarner im Auto benutzen. Außer, man ist Beifahrer. Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 23, Absatz 1c) beziehe sich explizit auf diejenigen, die ein Fahrzeug führen, sagen Verkehrsrechtsexperten der ARAG Rechtsschutzversicherung. Die sollten wissen, wie Gerichte hierzulande ticken. Sonst noch was? Nächste Woche wieder. 

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