Ratgeber

Vom Tachografen zur elektronischen Fahrerkarte – die Digitalisierung im Straßenverkehr

  • In RATGEBER
  • 24. September 2022
  • Redaktion
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Bild: digitaler Druck; Bilquelle: Robfoto via Pixabay.com

Der erste Tachograph wurde bereits 1835 eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht im Straßenverkehr, sondern bei der Eisenbahn, die zu dieser Zeit noch in ihren Kinderschuhen steckt. Mit dem Tachographen sollten Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb einfacher dokumentiert werden. Dabei handelte es sich um einen sehr fortschrittlichen Gedanken für die damalige Zeit, aus der heutigen Sicht.

1953: In Deutschland wird der Tachograph Pflicht

In Deutschland müssen bereits seit 1953 Busse und Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit einem Tachographen ausgestattet sein. Dieser hat die Aufgabe, die Fahrerdaten eines Tages zu dokumentieren. Den Anfang machten die mechanischen Fahrtenschreiber, die in den Jahren 2005 bis 2007 durch elektronische Tachografen abgelöst wurden. Diese verarbeiten Signale in digitaler Form, um so das Ziel zu erreichen, dass Manipulationen erschwert werden.

Heute bieten Unternehmen wie FleetGO ganze System an, mit denen Unternehmen ihre Fahrzeuge rund um die Uhr überwachen können. Diese digitalen Systeme der modernen Fahrzeiterfassung besteht aus zwei Komponenten:

• Ein fest verbautes Kontrollgerät und
• einer individuellen Fahrerkarte (jeder Fahrer erhält seine eigene).

Vor jedem Fahrtantritt meldet sich der Fahrer im Kontrollgerät an, sodass das Gerät dem jeweiligen Fahrer die Lenk-, Lade- und Ruhezeiten zuordnen kann. Es ist möglich, die Fahrerkarte zu jeder Zeit auszulesen, um wertvolle Informationen zu erhalten. Außerdem registriert das Gerät auch die Fahrtstrecke sowie die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Bei jeder Kontrolle, bspw. durch die Polizei oder dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann die Karte ausgewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit neben der klassischen Verkehrskontrolle ebenfalls zu überprüfen, ob der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten hat. Selbst sein Fahrverhalten wird auf der Karte gespeichert.

Das Problem der „alten“ Tachografen

Bei dem mechanischen Tachographen handelte es sich um eine kreisförmige Scheibe. Diese wurde von einem Uhrwerk innerhalb von 24 Stunden um 360 Grad gedreht. überprüft werden konnte mithilfe eines (unmanipulierten) Tachographen ob der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat, bspw. bei einem Lkw 80 km/h. Ebenfalls wurden die Ruhezeiten auf der Tachoscheibe festgehalten.

Das Problem war, dass diese Tachographen leicht zu manipulieren waren, um bspw. die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu übergehen. Oft wurde dafür z. B. eine zweite Tachoscheibe eingelegt. Mit der Einführung der digitalen Geräte, die heute nicht größer sind, als ein Autoradio ist, ist dies kaum noch möglich. Wobei es noch immer gewitzte Menschen gibt, die es schaffen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Mithilfe von einem Fahrerkarte Auslesegerät ist es möglich, die Daten schnell und zuverlässig auszulesen. Das gilt nicht nur in Hinsicht auf die Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen oder allgemeinen Verkehrskontrollen, sondern auch in Bezug auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Ebenfalls sind die ausgelesenen Daten bei der Aufklärung von Unfällen hilfreich.

Sobald ein Kraftfahrer keinen Fahrtenschreiber mitführt, dann fällt ein Bußgeld an. Sollte der Fahrtenschreiber nicht vorhanden oder defekt sind, wodurch eine Kontrolle nicht möglich ist, dann kann ein Bußgeld gegen den Fahrer von bis zu 250 Euro verhängt werden. Ist die Kontrolle erschwert, dann fällt ein Bußgeld von 75 Euro an.

Stellt die Polizei bei einer Kontrolle über den Fahrtenschreiber fest, dass der Fahrer die Geschwindigkeit nicht eingehalten hat, dann muss dieser nicht nur ein Bußgeld zahlen, sondern erhält zusätzlich noch Punkte. Zu einem Bußgeld gegen Unternehmen und Fahrer kommt es, wenn Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten beim Auslesen der Daten festgestellt werden. Kommt es zu einem Verstoß der Lenk- und Ruhezeiten so kann dies zwei Ursachen haben:

• Die Fahrt wurde von der Disposition korrekt geplant, aber vom Fahrer nicht beachtet. Ist das der Fall, wird gegen den Fahrer ermittelt.
• Die Planung der Fahrt ist fehlerhaft. In diesem Fall wird gegen das Unternehmen ermittelt und das Unternehmen haftet. Abhängig ist dies jedoch von einem Fakt: ist das Unternehmen seinen Pflichten nachgekommen? Ja oder nein?

Sofern die digitalen Daten nicht aktuell sind oder es wird sogar festgestellt, dass es zu einer Manipulation oder zu einem Manipulationsversuch kam, kann das Bußgeld sogar in fünfstelliger höher ausfallen.

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