Ratgeber

Das sollten Sie bei einem Unfallschaden tun

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@ PublicDomainPictures (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Im einen Moment waren Sie mit Ihrem Auto wie immer unterwegs, im nächsten stehen Sie mit einem unverschuldeten Unfallschaden da. Was in so einer Situation die richtige Herangehensweise wäre, ist vielen Menschen gar nicht klar. Worauf müssen Sie achten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Richtiges Verhalten nach dem Unfall

Sofern der Schaden an Ihrem Fahrzeug oder dem Ihres Unfallgegners mehr als nur eine kleine Delle ist, oder gar jemand verletzt worden sein sollte, rufen Sie die Polizei und gegebenenfalls einen Krankenwagen an den Unfallort. Sollte Benzin austreten oder es zu einem Feuer kommen, informieren Sie außerdem die Feuerwehr. Sichern Sie die Unfallstelle ordnungsgemäß ab und bitten Sie Zeugen, mit Ihnen auf die Polizei zu warten oder lassen Sie sich zumindest deren Kontaktdaten geben. Wichtig ist auch, den Unfallort auf keinen Fall zu verlassen, da Ihnen dies als Unfallflucht ausgelegt werden kann.

Einen Gutachter zurate ziehen

Bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze in Höhe von 750 Euro, haben Sie als Geschädigter das Recht, einen zertifizierten Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das KFZ Gutachten in München dient hierbei als Basis um Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Die Kosten werden hierbei in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Das Recht auf einen eigenen Gutachter besteht auch, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken möchte. Dieser handelt meist im Sinne der gegnerischen Versicherung und ist damit meist nicht objektiv oder neutral. Lassen Sie sich hier nicht verunsichern oder durch großzügige Angebote, wie etwa einen Hol- und Bringservice oder einen Ersatzwagen beeinflussen.

Nicht über den Tisch ziehen lassen

Viele Unfallgeschädigte wollen die Sache schnell und ohne großen Aufwand erledigen. Dies spielt den Versicherern in die Tasche, denn diese versuchen Kosten zu sparen. Da die meisten Autofahrer ihre Rechte nicht gut kennen, bleiben Sie schnell auf einem Teil der Kosten sitzen. Neben den Reparaturkosten steht Ihnen hier auch ein Ersatz der Wertminderung Ihres Fahrzeugs zu, den Sie auf jeden Fall geltend machen sollten. Hierfür ist ein Gutachten von einem Sachverständigen auf jeden Fall nötig. Auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Autos sollten Sie sich nicht nehmen lassen. Dies kann auch in Form der Erstattung von Mietwagenkosten erfolgen, die zur Überbrückung der Reparaturzeit anfallen.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, haben Sie ein Anrecht auf die Kosten zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens, abzüglich des Restwertes Ihres Unfallwagens. Sofern die Reparaturkosten 30% des Restwertes Ihres Fahrzeugs nicht übersteigen, ist in einigen Fällen alternativ auch die Reparatur des Fahrzeugs noch möglich. Auch bei der Restwerterstattung ist die Erstattung von Mietwagenkosten für die nötige Zeit zur Beschaffung des Ersatzwagens möglich.

Die Reparaturkosten selbst werden von Versicherungen häufig unrechtmäßig gekürzt. Dies geschieht oft bereits bei Kleinigkeiten und Ihnen als Geschädigtem ist es nicht ohne weiteres möglich, sich gegen die erfahrenen Vertreter der Versicherung durchzusetzen. Es ist also durchaus sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, selbst wenn es sich nur um einen kleinen Betrag dreht. Sofern Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, werden die Kosten hierfür ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei einer Teilschuld ist dies abhängig von der jeweiligen Kanzlei, dies sollten Sie vorher abklären.

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