Fahrrad

Mit dem Fahrrad sicher durch den Herbst

  • In FAHRRAD
  • 23. Oktober 2022, 20:52 Uhr
  • Jutta Bernhard
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mid Groß-Gerau - Ein rutschiger Untergrund, etwa durch herabgefallenes, feuchtes Laub, kann auf dem Rad zur echten Herausforderung werden. Denn abgefahrene Reifen rutschen schneller. KIMDAEJEUNG / pixabay.com

Das Zweirad muss im Herbst nicht zum Überwintern im Keller oder der Garage verstaut werden. Auf was zu achten ist, um auch auf dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec sicher durch den Herbst zu radeln, erläutert der ACE Auto Club Europa.


Das Zweirad muss im Herbst nicht zum Überwintern im Keller oder der Garage verstaut werden. Auf was zu achten ist, um auch auf dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec sicher durch den Herbst zu radeln, erläutert der ACE Auto Club Europa. Kernthemen des ACE sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Ein rutschiger Untergrund, etwa durch herabgefallenes, feuchtes Laub, kann auf dem Rad zur echten Herausforderung werden. Denn abgefahrene Reifen rutschen schneller. Ist bereits das Gewebe zu sehen, sollten die Reifen dringend gewechselt werden. Um den Grip auf der Straße zu erhöhen, lohnt im Herbst der Umstieg auf ein breites und grobstolliges Profil.

Im Herbst erfüllt die Kleidung zwei wichtige Aufgaben: Einerseits schützt sie vor Wind und Wetter, andererseits erhöht sie die Sichtbarkeit. Um auch bei schlechtem Wetter fürs Radfahren gewappnet zu sein, empfiehlt sich eine wasserabweisende Regenjacke. Um den Kopf warmzuhalten, können enganliegende Mützen unter dem Fahrradhelm getragen werden. Zu dick sollten sie allerdings nicht sein, da sonst der Helm seine Schutzfunktion nicht mehr optimal erfüllen kann. Alle Kleidungsstücke sollten entweder in hellen, reflektierenden Farben gehalten sein oder mit ausreichend großen reflektierenden Elementen ausgestattet sein.

Auch die eigene Beleuchtung am Rad trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Laut Gesetzgeber müssen Fahrräder bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen über sogenannte "lichttechnische Einrichtungen" verfügen. Die Beleuchtung muss nicht dauerhaft montiert sein, aber im Fall der Fälle funktionsfähig korrekt am Rad positioniert werden. Bei abnehmbaren Scheinwerfern nicht vergessen den Akku aufzuladen oder Ersatzbatterien mitzunehmen. Ob sie tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen sind, ist am Prüfzeichen erkennbar. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben "K" und weiteren Ziffern.

Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, müssen ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte und verschiedene Reflektoren angebracht sein. Dazu gehören an jedem Pedal zwei gelbe, hinten am Rad ein roter und vorne ein weißer Reflektor, die auch in dem Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein dürfen. Auch die Laufräder müssen mit Reflektoren ausgestattet sein: Entweder pro Rad zwei gelbe, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder ein umlaufender weißer Ring an der Flanke jedes Reifens.

Wer mit Anhänger unterwegs ist, muss diesen ebenfalls entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit sichtbaren Beleuchtungsmitteln ausstatten. Aber auch Brems-, Fern- und Tagfahrlicht lassen sich am Rad nachrüsten. Bei E-Bikes und Pedelecs sollte das am besten von einer Werkstatt erledigt werden, da die Beleuchtungselemente für die Energieversorgung häufig direkt mit dem Motor verbunden sind.

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