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TÜV überzogen: Welche Strafen drohen?

  • In RATGEBER
  • 28. Dezember 2022
  • Redaktion
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@ StockSnap (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Wer den TÜV beim Fahrzeug überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit empfindlichen Strafen rechnen. Nicht nur Bußgelder, auch Punkte in Flensburg können anfallen. Daher ist es ratsam, den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung besser nicht verstreichen zu lassen.

Mit welchen Kosten ist bei TÜV-Überziehung zu rechnen?

Wenn man den TÜV überzogen hat, kann das durchaus Konsequenzen haben. Dabei lassen sich diverse Strafen durchaus vermeiden. Kontrolliere einfach regelmäßig den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung. Dieser fällt bei neuen Pkw nach drei Jahren an, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig.

Das Datum lässt sich ganz einfach an der Plakette am Fahrzeug ablesen. Aber auch in der Zulassungsbescheinigung im Teil I ist das Datum für den TÜV hinterlegt. Trotzdem kann es immer mal wieder passieren, dass man den Termin für die Hauptuntersuchung nicht auf den Schirm hat. Das kann jedoch mit gewissen Strafen einhergehen.

Allgemein gilt der Grundsatz, dass die HU nicht überzogen werden darf. Sie sollte innerhalb des Monats stattfinden, der auf der HU Plakette aufgeführt ist. Diese befindet sich übrigens auf dem Kennzeichen, das sich hinten am Kfz befindet. Dort ist ein auffallender Aufkleber angebracht, der Aufschluss zum nächsten TÜV Termin gibt.

In der Plakettenmitte ist die Jahreszahl vermerkt, während die 12 Monate wie eine Uhr um das Jahr angeordnet sind. Über sowie unter der Zahl Zwölf befinden sich zwei schwarze Balken, die mit einer dünnen Linie abgetrennt ist. Je nachdem, in welchem Monat die nächste HU ansteht, verschiebt sich dieser Bereich. Dabei lesen Fahrzeugbesitzer die Plakette wie eine Uhr.

Beispiel: Ist die Zahl, die an Stelle der 12 stehen würde eine 5, so ist der TÜV im Monat Mai fällig.

Was hat die Farbe der Plakette zu bedeuten?

Die Farbe steht für ein spezielles Jahr. So war die Plakette im Jahr 2015 Gelb, im Jahr 2016 Braun und im Jahr 2107 Rosa. Die Färbung macht durchaus Sinn, können Polizisten somit schon von Weitem erkennen, wann der nächste TÜV für das jeweilige Fahrzeug fällig ist.

Tipp: Die Farbanordnung ist systematisch festgelegt und wiederholt sich alle sechs Jahre erneut.

Welche Strafen drohen, wenn der TÜV überzogen wird?

Bei Überziehen der Hauptuntersuchung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dabei hat der Fahrzeugbesitzer einen Monat Zeit, das Fahrzeug bei einer Prüforganisation wie dem TÜV, KÜS, GTÜ oder der Dekra vorzustellen. Wird das Verstreichen im Zuge einer Verkehrskontrolle von der Polizei entdeckt, erhält der Fahrzeughalter zunächst ein Verwarnungsgeld. Die Strafe kann dabei unterschiedlich hoch ausfallen.

Zeitraum bei nicht sicherheitsprüfpflichten Fahrzeugen

Höhe der Strafe

Mehr als 2 Monate

15 €

Zwischen 4 und 8 Monaten

25 €

Mehr als 8 Monate

60 € und ein Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, die einer Sicherheitsprüfung unterliegen, sind weitere Strafen zu erwarten.


Zeitraum bei sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen

Höhe der Strafe

Bis zu 2 Monate

15 €

Zwischen 2 und 4 Monaten

25 €

Mehr als 4 bis 8 Monate

60 € und ein Punkt in Flensburg

Mehr als 8 Monate

75 € und ein Punkt in Flensburg

Die Prüforganisation selbst verhängt dabei keine Bußgelder. Allerdings ist sie angehalten, bei Überschreitung von mehr als zwei Monaten eine Ergänzungsuntersuchung vorzunehmen. In diesem Rahmen können zu den üblich anfallenden Preisen weitere Kosten von ungefähr 20 Prozent anfallen.

Tipp: Eine Rückdatierung erfolgt seitens der Prüforganisation übrigens nicht. Ist der eigentliche Termin zur HU also verstrichen, ist das Fahrzeug zur nächsten HU binnen zwei Jahren nach dem vormals festgelegten Prüftermin anzumelden.

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