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Recht: Ausgemustertes Polizeiauto - Wasserwerfer darf nicht auf die Straße

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  • 16. August 2020, 09:43 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Alte Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr erfreuen sich bei Sammlern großer Beliebtheit. Ein Blaulicht-Fan trieb es nun aber wohl zu weit.  

Ein ausgemusterter Wasserwerfer ist nicht ohne weiteres für den Straßenverkehr zugelassen. Das hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit eine Untersagungsverfügung der Zulassungsbehörden bestätigt. Da das Fahrzeug weiterhin ein Wasserwerfer sei, sei für den Übergang auf einen zivilen Halter eine Ausnahmegenehmigung nötig. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Unterbau des Fahrzeugs auch eine zivile Nutzung zulasse. Entscheidend sei vielmehr, dass das Fahrzeug seit seiner Außerdienststellung im Jahr 1992 weitgehend unverändert geblieben sei. Auch dass die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach entsprechendem Rückbau möglicherweise in Betracht kommt, ist für die Richter irrelevant. (Az.: 8 B 622/18)  

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