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Tipp: Mit dem Dienstwagen in den Urlaub - Vorab schlau machen

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  • 9. Juli 2024, 11:13 Uhr
  • Elfriede Munsch/SP-X
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Wer den Dienstwagen privat nutzen darf und mit ihm in den Urlaub fahren möchte, klärt am besten vorab, was rechtlich zulässig ist Foto: Leaseplan

Einfach ins Dienstauto setzen und in den Urlaub starten, ist keine gute Idee. Vorher sollten einige Dinge geklärt sein.

Wer den Dienstwagen privat nutzen darf und mit ihm in den Urlaub fahren möchte, klärt am besten vorab, was rechtlich zulässig ist. Dabei gibt es Unterschiede, die von Arbeitgeber zu Arbeitergeber variieren können. Die Regularien ergeben sich meist aus dem Anstellungsvertrag, der Dienstwagenordnung oder dem Dienstwagenüberlassungsvertrag, darauf weist der Flottendienstleister Leaseplan hin.

Zu den wichtigen Regeln zählen, wer hinter dem Steuer außer dem Dienstwagenberechtigten Platz nehmen darf. Oftmals ist der Nachwuchs ausgeschlossen oder er muss ein gewisses Alter haben beziehungsweise schon über eine gewisse Dauer die Fahrerlaubnis besitzen. Auch sollte man checken, ob der Versicherungsschutz eine Urlaubsfahrt abdeckt. Ebenfalls wichtig: Besteht für das Fahrzeug ein Schutzbrief und in welchem Umfang kann man hierauf im Schadensfall zurückgreifen? Vor Reiseantritt informiert man sich zudem, ob und in welchem Umfang eine zur Verfügung gestellte Tank- oder Ladekarte auch im Urlaub genutzt werden darf.

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