Driften ist im öffentlichen Straßenverkehr meist keine gute Idee. Endet das Querfahren mit einem Unfall, zahlt das manchmal aber sogar die Versicherung. Â
Auch Angeberei ist unter Umständen versichert. Davon profitierte nun ein Sportwagenfahrer, der bei einem Drift-Versuch in einem Kreisverkehr gegen eine Begrenzungsmauer fuhr. Die Kfz-Vollkaskoversicherung verweigerte zunächst die Zahlung der Reparatur des Fahrzeugs, da sie den Schaden als vorsätzlich herbeigeführt einstufte. Zudem habe es sich um ein illegales Autorennen gehandelt, das grundsätzlich nicht versichert sei. Â
Das Landgericht Coburg sah den Fall jedoch anders und schloss laut ARAG Versicherung einen Vorsatz aus. Denn das Ziel des Möchtegern-Rallyefahrers sei ja gewesen, durch die Autodrift seinen Beifahrer zu beeindrucken, nicht den Drift mit einem Unfall zu beenden. Für ein Rennen fehlte es nach Ansicht des Gerichts an einem zweiten Fahrzeug, das als Gegner hätte fungieren können. (Az.: 24 O 366/23).